Zählt Geld welches von der Familie an die UG geht als Schenkung?

4 Antworten

Das kommt ganz darauf an, welche Rechtsbeziehungen gelten. Welche Rechtsform hat die Firma? Bekommt der Vater ggf. eine Beteiligung oder soll es als Darlehen gegeben werden? Oder aber es ist tatsächlich eine Schenkung an Dich mit nachfolgender Einlage ins Betriebsvermögen.

Bei dem Betrag würde ich dringend empfehlen, sich beraten zu lassen. Insofern ganz klar, was iSc0field sagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

In dieser Größenordnung sollte man sich vom Steuerberater beraten lassen und auch einen Anwalt hinzuziehen.

Wenn es um 400.000 € geht, wäre GuteFrage eine der letzten Stellen, bei dem ich mir Ratschläge holen würde.

Wenn du es machst, mach es wenigstens vernünftig und lass dich von einem Steuerberater/Anwalt beraten. Die wirst du mit einem eigenen Immobilienunternehmen sowieso brauchen.

Dein Vater würde dann eine Schenkung an eine juristische Person machen (die UG). Eine Schenkung muss dem Finanzamt angezeigt werden und da es bei einer juristischen Person keinen Freibetrag für eine Schenkung gibt auch Schenkungssteuer gezahlt werden.

Da gibt es deutlich bessere Wege das Geld in das Unternehmen zu bekommen.