Yezdisches Feiertag?

2 Antworten

Deutschlands Schulrecht wird von 16 Bundesländern aufgestellt. Es gibt keine Antwort für alle.

Ein "Sich-frei-Nehmen" gibt es in den deutschen Schulrechten nicht. Das steht in krassem Widerspruch zur Schulpflicht.

Manche Länder haben aber ein Kontingent an Tagen bestimmt, an denen die Schule Schüler aus religiösen Gründen beurlauben kann. Eine Beurlaubung muss beantragt werden.