Wohnung Kündigung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Nutzungsentschädigung

Im Schreiben wird erwähnt, daß der Vermieter Dir schon gekündigt hat - d. h. Du hättest die Wohnung schon verlassen müssen - da Du das nicht gemacht hast, zahlst Du keine Miete mehr, sondern eine Nutzungsentschädigung.

Eine Nutzungsentschädigung kann es nur geben, wenn ein Mietverhältnis bereits beendet ist und die Wohnung nicht durch den Mieter, gegen den Willen des Vermieters, zurückgegeben wurde (d. h. der Mieter ist trotz Kündigung nicht ausgezogen). Die Kündigung müsste zum 31.03.2022 wirksam geworden sein. Bis dahin hättest Du aus der Wohnung ausgezogen sein müssen.

Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Mietrecht beginnt taggenau mit dem Ende des Mietverhältnisses. Er endet taggenau mit der Rückgabe des Mietobjektes und nicht etwa mit Ablauf des Monats in dem die Rückgabe erfolgt.

Gibt der Mieter den Besitz an den Mieträumen auf und lässt die Schlüssel im Mietobjekt zurück, endet die Vorenthaltung zu dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter davon Kenntnis erlangt.

Aus dem Schreiben ist ferner zu entnehmen, daß die Kündigung bereits vor dem Mieterhöhungsverlangen ausgesprochen wurde. Der letzte Satz in Absatz 1 besagt, daß das Mieterhöhungsverlangen nicht so gedeutet werden kann, daß die bereits erfolgte Kündigung damit wirkungslos wäre und man das Mietverhältnis doch fortsetzen würde.

Wahrscheinlich läuft parallel eine Räumungsklage. Der Hinweis auf "zukünftige Zahlungen" bedeutet, daß man bis zur endgültigen Räumung die Nutzungsentschädigung zu zahlen hat.

Adis040722 
Fragesteller
 21.05.2022, 01:44

Danke für die Antwort

das Problem ist, ich habe nie eine Kündigung bekommen und 2. was wäre den jetzt ratsam zutun

denn ich wohne seit 15 Jahren in der Wohnung und kenne mich nicht besonders gut aus.

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Gehe zum Mieterschutzverein und evtl. später zum Anwalt mit Beratungsschein vom Amtsgericht.

Adis040722 
Fragesteller
 20.05.2022, 23:23

aber das ist ja keine wirkliche Kündigung, und ganz unten steht ja in den weiteren Zahlungen

ich weis nicht was ich unter diesen Brief verstehen soll

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TeamplayerMicha  20.05.2022, 23:24
@Adis040722

Gehe zum Mieterschutzverein und evtl. später zum Anwalt mit Beratungsschein vom Amtsgericht.

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