Wohngeld Ablehnung?

5 Antworten

Gemäß § 19 Abs. 1 WoGG ergibt sich die Anspruchsberechnung als Formel: 1,15 · (M - (a + b · M + c · Y) · Y) Euro

"M" ist die Miete (es wird aber laut § 9 WoGG nur die Kaltmiete berücksichtigt, das heißt, Heizkosten etc werden nicht erstattet) = 680 €

"a", "b" und "c" sind Werte, die je nach Haushaltsgröße variieren. Sie sind in der Anlage 1 des WoGG festgelegt. Hier der Link: https://dejure.org/gesetze/WoGG/Anlage_1.html

Bei 5 Personen ist "a= 0", "b= 3E-4" und "c= 4,2E-5"

Dabei bedeutet "E-4" geteilt durch 10.000 und "E-5" geteilt durch 100.000

"Y" ist das gesamte Einkommen eurer Familie zusammengerechnet.

Setzt du das nun in die Formel ein, heißt das für euer konkretes Beispiel:

1,15· (680 € -(0+(3:10.000) · 680 € + (4,2:100.000) · Y) · Y)

Das kannst du nun selbst per Taschenrechner ermittlen, da ich euer Gesamteinkommen nicht weiß und auch nicht danach fragen werde.

Gehen wir beispielsweise von Y= 2.500 Euro aus ergäbe sich ein Wohngeldanspruch in Euro von:

1,15· (680 € - (0+3:10.000 · 680 € + 4,2:100.000 · 2.500€) · 2.500€) =

1,15· (680 € - (0,0003 · 680 € + 0,000042 · 2.500€) · 2.500€) =

1,15· (680 € - (0,0003 · 680 € + 0,000042 · 2.500€) · 2.500€) =

1,15· (680 € - (0,204 + 0,105) · 2.500€) =

1,15· (680 € - 772,50€) =

1,15· (-92,50 €) =  (-93,65 €)

Das bedeutet, eine 5-köpfige Familie mit 680 Euro Kaltmiete und einem gesamten Einkommen von 2.500 Euro bekäme kein Wohngeld, weil sie mit 93,65 Euro über dem Grenzwert liegt.


user4666 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 11:44

Also 2100/2200 netto verdient mein Mann. +Kindergeld für Kinder. Ich weiß Ausgaben werden nicht berücksichtigt, aber es sind halt sovieles an Ausgaben was wir ausgeben müssen. Allein die Kurs Gebühren was wir für die Kinder ausgeben ist der Hammer, schließlich möchte ich das meine Kinder sozial sind und nicht nur vorm Fernssher sitzen.

Jaro87  14.01.2017, 13:07
@user4666

Mit insgesamt ca. 2700 Euro (inkl. Kindergeld) werdet ihr vermutlich überall über der Einkommensgrenze liegen.

Das Einzige, was mir noch einfällt wäre zu versuchen die Betreuungsleistungen und Kurse für die Kinder am Jahresende von der Steuer abzusetzen. Da ich im Steuerrecht aber nicht so gut unterwegs bin, kann ich dir nur den Gang zu einem Steuerberater empfehlen. Der kennt bestimmt einige Tricks, wie man noch ein bisschen was an Geld rausholen kann.

Viel Glück!

isomatte  15.01.2017, 06:25
@user4666

Mit diesem Einkommen + Kindergeld liegt ihr über der Grenze,da könnte ggf.nur ein geringer ALG - 2 Betrag als Aufstockung möglich sein !

Es käme dann unter anderem darauf an wie alt eure Kinder sind,ob diese auch schon Einkommen erzielen und was dein Mann für monatliche Aufwendungen wegen seiner Arbeit hat,also z.B. Fahrkosten.

Wenn ich jetzt mal 2100 € Nettoeinkommen annehmen und dazu das Kindergeld von 582 € ( 2017 ) läge das Einkommen bei 2682 € pro Monat.

Dabei würde das Kindergeld beim Jobcenter als jeweiliges Einkommen des Kindes gelten,es könnte dann sein das hier der Durchschnitt angenommen würde,weil das Kindergeld ja in einem Betrag überwiesen wird.

Dein Mann könnte dann von seinem angenommenen 2100 € Nettoeinkommen erst mal den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen bzw.abziehen,dass wären dann 330 €.

Es blieben dann noch etwa 1770 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig,dass könnte dann ggf.noch geringer ausfallen,je nach dem wie hoch die monatlichen Aufwendungen des Mannes sind.

Alles was über 54,67 € pro Monat liegen würde könnte er separat beim Jobcenter geltend machen,also z.B. wenn er für eine Monatskarte 155 € zahlen müsste,dann könnte er noch mal 100,33 € separat geltend machen,sein anrechenbares Einkommen läge dann nur noch bei etwa 1670 €.

Würde er auf ein KFZ - angewiesen sein,dann kann er für die einfache Strecke pro Km 0,20 € ansetzen,dazu dann auch noch die Steuern pro Jahr geteilt durch 12 Monate und auch die KFZ - Haftpflicht.

Wenn man jetzt mal mit den 1770 € rechnet + die 582 € Kindergeld käme man auf ca. 2352 € pro Monat.

Jetzt käme es darauf an wie alt die Kinder sind,denn im SGB - ll ( Jobcenter ) richtet sich die Regelleistung ( Regelsatz zum Lebensunterhalt ) nach dem jeweiligen Alter des Kindes.

0 - 5 Jahre 237 €

6 - 13 Jahre 291 €

14 - 17 Jahre 311 €

18 - 24 Jahre 327 €

Ab dem 25 Lebensjahr würde dem Kind der volle Regelsatz von derzeit 409 € zustehen,denn ab da würde es dann seine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bei den Eltern bilden.

Euch als Ehepaar oder auch einer längeren Partnerschaft bzw.eingetragenen Lebenspartnerschaft stünden derzeit dann jeweils 368 € zu.

Das wären bei euch dann derzeit 736 € für die Regelleistung + angenommen 3 x 291 € = 873 € für die Kinder = 1609 € und dazu käme die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 780 €.

Dann würde euer Bedarf nach dem SGB - ll bei min. 2389 € pro Monat liegen,es bestünde dann schon ohne weitere absetzbare Aufwendungen evtl. Anspruch auf eine Aufstockung von ca. 37 € pro Monat.

Es kann dann aber wie gesagt noch mehr dazu kommen,wenn noch weitere absetzbare Aufwendungen dazu kämen.

Wenn das jüngste Kind allerdings schon das 3 Lebensjahr vollendet hat,dann würdest auch du vom Jobcenter aufgefordert dir eine Beschäftigung zu suchen,vorausgesetzt die Betreuung der Kinder wäre gesichert,wenn nicht müsstest du das nachweisen.

Was genau verstehst du denn daran nicht?

Kein Anspruch heißt kein Anspruch. Vermutlich verdient der Haushalt zu viel, daher wird auch kein Wohngeld ausgezahlt.


user4666 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 11:46

Was Ablehnung bedeutet weiß ich ja auch. Ich habe nur nach dem Paragraph gefragt, weil es mir zu komploziert war!

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