Wo darf ich als Lieferservice halten zum Be und Entladen?

3 Antworten

Hi azocex,

Du hast genau die gleichen Rechte und Verpflichtungen, wie jeder andere Autofahrer auch. Für Pizzalieferanten gelten keine speziellen Ausnahmen, die einen von seinen Pflichten entbinden. Gleiches gilt übrigens auch für Briefträger. Die Polizei und die Ordnungsämter, drücken da aber schonmal ganz gern ein Auge zu.

Viele Grüße 😉

Nein, da gibt es keine Sonderregelungen. Die Strassenverkehrsordnung gilt genau so, wie fuer alle anderen auch. Parken und halten darfst du nur da, wo alle anderen es auch duerfen und nirgends anders.

Du musst da parken, wo das parken erlaubt ist .. da gibt es keine Ausnahmen.