Wirtschaftsschule Probezeit?

1 Antwort

Soweit mir bekannt, gilt da eben das erste Halbjahr als Probezeit. Das bedeutet, dass man schon im ersten Halbjahr einen Notendurchschnitt erreichen muss, der zur Versetzung reichen würde. (Normaler Weise kann man ja im Halbjahr nicht durchfallen).