Wird Skonto von der Bruttosumme oder Nettosumme abgezogen?
Wer kennt sich da bestens aus?
11 Antworten
Also ich bin da nicht der Meinung , dass es egal ist, von wo ich den Rabatt abziehe. Wenn ich ihn vom Bruttobetrag abziehe, dann habe ich ja auf die Ust. einen Rabatt gegeben. Ob das dem Finanzamt freut? Und wenn ich vorher abziehe eigentlich ebenso. Müsste man nicht richtigerweise vom Nettoverkaufspreis den Rabatt abziehen und dann die ursprüngliche Ust. draufschlagen? dann kommt schon etwas anderes heraus. Aber eine rechtliche Grundlage habe ich noch nirgends finden können.
(Summe-Skonto)*MWSt
ergibt das gleiche wie
(Summe*MWSt)-Skonto
falls Skonto ein Prozentbetrag ist:
Beispiel:
100 Euro kostet das Produkt, Du bekommst 3% Skonto.
(100-3)*1,19 = 119-3,57 (3,57 ist 3 Prozent von 119, dem Ausgangsbetrag mit MWSt.)
Skonto wird in der Regel als Prozentwert angegeben, z.B. "Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 3 % Skonto, sonst 90 Tage Ziel". Daher wird Skonto vom Zahlungsbetrag abgezogen, was der Bruttobetrag ist.
Buchhalterisch wird der gekürzte Zahlbetrag zerlegt in den Mehrwertsteuer- und den Einstandskostenanteil. Beide Preisanteile sind daher um den Skontosatz gekürzt worden.
Die Vereinbarung von Skonto als Festbetrag ist unüblich.
Sollte es sich um einen Festbetrag und nicht um eine Prozentangabe handeln, muss diese erkennbar im Rechnungstext auftauchen (nach USTG). Daraus würde auch folgern, dass dieser Nachlass netto zu gewähren wäre. Das kommt aber in der betrieblichen Praxis so gut wie nie vor.
Nimm einen Nettopreis, ziehe 2% Skonto ab und addiere 19% Steuer drauf. Nun nimm den gleichen Nettopreis, addiere 19% Steuer drauf und ziehe dann 2% Skonto ab. Was fällt dir an den beiden Ergebnissen auf?
geht doch nicht: Besipiel: 1.netto 6.000 -3% skonto = 180,00 (Skonto)
2.netto 6.000+19 % 1.140=7.140 - 3%skonto= 214,20
Diff: 34,00