Antwort
Also ich bin da nicht der Meinung , dass es egal ist, von wo ich den Rabatt abziehe. Wenn ich ihn vom Bruttobetrag abziehe, dann habe ich ja auf die Ust. einen Rabatt gegeben. Ob das dem Finanzamt freut? Und wenn ich vorher abziehe eigentlich ebenso. Müsste man nicht richtigerweise vom Nettoverkaufspreis den Rabatt abziehen und dann die ursprüngliche Ust. draufschlagen? dann kommt schon etwas anderes heraus. Aber eine rechtliche Grundlage habe ich noch nirgends finden können.