Wird ein Lehrer in dem Fall weiter unterrichten?
Wie sollen die Beteiligten noch miteinander umgehen ?
Schülerin A beschuldigt den Lehrer B einer sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.
Wie soll dies nun gehandhabt werden, wenn B die Tat bestreitet und es keine unmittelbaren Zeugen für die Tat gegeben hat ?
2 Antworten
Wie bei jedem anderen Verbrechen auch. Der Tatvorwurf muss erst nachgewiesen sein, bevor man jemanden verurteilen kann, der Beruf des Beschuldigten ist dabei unerheblich.
Was gemacht werden kann: eine Beurlaubung bis zur Klärung des Sachverhaltes ist möglich. Wenn an dem Tatvorwurf nichts dran ist, wird der Lehrer außerdem Anzeige erstatten wegen Verleumdung.
Wenn Lehrer B sich nichts vorzuwerfen hat, erstattet er Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung. Und zieht sich bis zur Klärung der Strafsache vom Unterricht zurück.