Wird das Arbeitslosengeld gekürzt wenn ich nur noch Teilzeit Beschäftigung suche?

2 Antworten

Naja, wenn du nur Teilzeit arbeiten möchtest und dabei nicht genug verdienen würdest, um von deinem Gehalt deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, könnte man das als mangelnde Erfüllung deiner Mitwirkungspflicht interpretieren. Besonders, wenn du Stellenvorschläge deswegen ablehnst, weil sie in Vollzeit sind.

Da bräuchtest du schon einen guten Grund, warum nur Teilzeit möglich ist. Wenn du zum Beispiel Kinder hast, die noch betreuungspflichtig sind, wäre das zum Beispiel einer. Beim Schulbesuch ist halt die Frage, ob dieser zum einen deine beruflichen Chancen verbessert und zum anderen wirklich einer Vollzeitbeschäftigung im Wege steht. Abendschulen richten sich ja zum Beispiel gerade an Berufstätige, wodurch da die Unterrichtszeiten so liegen, dass es durchaus mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar wäre.

Von daher, frag genauer nach und prüfe deine Situation mal mit einem Blick "von außen", ob das wirklich alles unter dem Aspekt vertretbar ist, dass andere dir den Lebensunterhalt (zum Teil) finanzieren sollen. Zum Beispiel, indem du überlegst, ob du deine Vorgehensweise akzeptabel und sinnvoll finden würdest, wenn jemand anders das so machen würde und du dafür in Vollzeit arbeiten und Abgaben zahlen müsstest.

Wenn du dir deinen ALG - 1 Anspruch z.B. aus einer vorherigen Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden erworben hast und nun dem Arbeitsmarkt nur noch für 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen möchtest, dann würde dir dein ALG - 1 Anspruch um 50 % gekürzt.