Wieviel ZOLL von JAPAN nach DEUTSCHLAND?!

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Japan gehört bekanntlich nicht zur EU und somit auch nicht zur Zollunion der EU. Beim Internetkauf gibt es daher einige einfache Freigrenzen:

Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%; gerechnet wird auf Warenwert + Versandkosten).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (Handys sind z.B. zollfrei, auf Bekleidung ist ca. 12,5% usw.),

Außerdem gilt beim Zoll der Grundsatz, dass aus praktischen Gründen Abgaben unter 5 Euro nicht erhoben werden (zu hoher Verwaltungsaufwand im Verhältnis).

Also würde in Deinem Fall, vorausgesetzt, die 23,85 Euro beinhalten auch die Versandkosten, zwar prinzipiell die Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällig, praktisch aber nicht erhoben, weil unter 5 Euro.

Quelle: Die Seite des Zolls!! http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

SpediHAJ  08.09.2014, 22:53

Mit dem Stern hatte ich hier nicht gerechnet - um so mehr freue ich mich, dass ich helfen konnte! Hab ich gern gemacht.

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Gilt auch für Einfuhr aus Japan:

Zollgebühren und Zollsteuern

Beispiel: Einfuhr aus den USA

Als Beispiel für Zollgebühren nehmen wir die Einfuhr von Waren aus den USA (aufgrund des günstigen Dollars derzeit ein sehr beliebtes Thema).

Wichtig: Sie zahlen für die Einfuhr von Waren nur Steuern, wenn diese nicht aus der EU kommen. D.h., wenn Sie aus z.B. Frankreich importieren, haben sie keine Zölle zu bezahlen.

Faustregel:

( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer

Warenwert: bis zu 22 Euro

Bei einem Warenwert von bis zu 22,- Euro sind keine Gebühren zu zahlen. Zitat: "Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. [..] Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze [..] ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind."

Quelle: Deutscher Zoll: geringwertige Sendungen

Warenwert: über 22 Euro bis 150 Euro

Sollte der Warenwert 22,- Euro übersteigen, so ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von 150 Euro ist, fallen keine Zölle an und (…) http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php?lang=de

Missingo1996  05.09.2014, 13:04

Oft geben aber die Versender auch einen falschen Warenwert an das du weniger/gar keinen Zoll zahlen musst.

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