Wiedereingliederung nach Krankheit?

1 Antwort

Ich vermute mal, Dein Arzt hat eine Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" vorgeschlagen.

Viele AG stimmen so einer schrittweisen Wiedereingliederung zu, allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet.

Wenn Du wieder arbeitsfähig bist, muss Dein AG Dich in "Deiner" Filiale beschäftigen, wenn diese als Dein Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht.

Mit "Wochenende" meinst Du wahrscheinlich den Samstag. Wenn am Samstag (was bei Dir im Einzelhandel der Fall sein wird) gearbeitet wird, ist der Samstag bei einer Wiedereingliederung nicht ausgenommen, der Samstag ist ein "ganz normaler" Werktag.