Wiedereingliederung nach Krankheit?
Hallo zusammen.
Nach fast einem Jahr Krankschreibung soll ich mit einer Wiedereingliederung zurück in meinen Beruf. Mein Chef ist informiert. Angeblich kann ich auf Grund von Corona nicht in meine Filiale zurück. Wir sind dort nur zwei Mitarbeiter. Von meiner Kollegin weiß ich das die öffnungszeiten reduziert wurden und sie alleine arbeitet. Ist es nicht so das man bei einer Wiedereingliederung nicht allein arbeiten darf? Und habe ich nicht das Recht sn meinen Arbeitsplatz zurück zu gehen? Und wie ist es mit dem Wochenende? Gilt die Eingliederung nur für die Woche? Oder zählt das Wochenende mit? Danke schon mal für eure Antworten.
1 Antwort
Ich vermute mal, Dein Arzt hat eine Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" vorgeschlagen.
Viele AG stimmen so einer schrittweisen Wiedereingliederung zu, allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet.
Wenn Du wieder arbeitsfähig bist, muss Dein AG Dich in "Deiner" Filiale beschäftigen, wenn diese als Dein Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht.
Mit "Wochenende" meinst Du wahrscheinlich den Samstag. Wenn am Samstag (was bei Dir im Einzelhandel der Fall sein wird) gearbeitet wird, ist der Samstag bei einer Wiedereingliederung nicht ausgenommen, der Samstag ist ein "ganz normaler" Werktag.