Wie wertet das Arbeitsamt eine offene Beziehung?
Hallo,
ich habe eine Panikstörung wegen welcher ich in Behandlung bin und muss bald aus meinem aktuellen Zuhause ausziehen. Hatte bisher noch nie ALG2 bekommen und würde dann mit einem Freund in eine WG ziehen. Zwischen uns läuft allerdings mehr als normale Freundschaft. Wir teilen uns öfter mal ein Bett und haben auch sexuellen Kontakt. Kann ich dann mit dieser Person zusammen in eine WG ziehen ohne, dass das zu einer Bedarfsgemeinschaft wird? Alleine ausziehen ginge theoretisch auch, aber ich könnte viel Geld sparen in einer Wohnung mit ihm LG.
1 Antwort
Du kannst mit jeder Person für 1 Jahr zusammenziehen als Wohngemeinschaft. Hhr müsst getrennt wirtschaften, also getrennt Wäsche waschen getrennt einkaufen getrennt kochen, dann kann das auch später laufen
Die Bettgeschichten würde ich mal ganz gepflegt nicht weiter erzählen. Keine offene Beziehung einfach gute Bekannte.
Das Zusammenziehen kannst du mit deiner Panikstörung begründen , alleine leben würde dich gefährden.