Wie weit darf Flyerwerbung gehen?
Angenommen Person X hat eine Homepage mit einer Dienstleistung. Kann man einfach so Flyer in Postkästen werfen und bedarf es einer Genehmigung?
4 Antworten
Wenn Du gratis wirbst, darfst Du keine Werbung in Briefkästen einwerfen, die entsprechend gekennzeichnet sind.
Angenommen Person X hat eine Homepage mit einer Dienstleistung
Er bietet also Dienstleistungen gegen Entgelt an. Dafür benötigst du ein Gewerbe. Für das Verteilen von Werbung in Flyerform brauchst du keine gesonderte Genehmigung.
Die geltenden Regelungen "keine Werbung bitte" sind allerdings zu beachten.
So lange "bitte keine Werbung" etc. drauf steht ja.
Mit Porto per Post verschickt geht selbst dann.
Keien genehmigung.
Hinweise, die gegen Werbung/ Wurfsendungen sind, sollten beachtet werden, sonst Abmahnung/ Klage auf Unterlassung denkbar..