Wie weit darf Flyerwerbung gehen?

4 Antworten

Wenn Du gratis wirbst, darfst Du keine Werbung in Briefkästen einwerfen, die entsprechend gekennzeichnet sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Angenommen Person X hat eine Homepage mit einer Dienstleistung

Er bietet also Dienstleistungen gegen Entgelt an. Dafür benötigst du ein Gewerbe. Für das Verteilen von Werbung in Flyerform brauchst du keine gesonderte Genehmigung.

Die geltenden Regelungen "keine Werbung bitte" sind allerdings zu beachten.

So lange "bitte keine Werbung" etc. drauf steht ja.

Mit Porto per Post verschickt geht selbst dann.

Keien genehmigung.

Hinweise, die gegen Werbung/ Wurfsendungen sind, sollten beachtet werden, sonst Abmahnung/ Klage auf Unterlassung denkbar..

Woher ich das weiß:Recherche