Wie war die Macht in der Weimarer Verfassung verteilt?

3 Antworten

Um diese Frage zu beantworten, muss man sich die Verfassungswirklichkeit und -theorie der Weimarer Verfassung genauer anschauen:

Verfassungstheorie: wie bereits von Albrecht aufgeführt geht alle Macht vom Volke aus; es wählt das Parlament und den Reichspräsidenten; es kann zu Volksentscheiden auf Reichsebene kommen. Viel Demokratie. In der Theorie super!

Verfassungspraxis: Im Parlament verlieren die demokratischen Kräfte die Mehrheit im Lauf der 20er Jahre. Die Folge: Die Regierungsbildung und vor allem auch das Fortbestehen einer Koalitionsregierung wird immer schwieriger. Damit hatte der Reichskanzler eine sehr schwere Position und seine Macht war durch das Parlament und den Reichspräsidenten enorm begrenzt (nicht wie im Kaiserreich, wo Kanzler nur Kaiser verantwortlich war.) Aufgrund der Schwäche des Parlaments und der Regierung wird der Reichspräsident zu de facto Regierung. Seine Schlüsselstellung verdankt er nicht nur der Unabhängigkeit vom Parlament, sondern auch der Macht, den Kanzler zu bestimmen und Notverordnungen (Beschlüsse mit Gesetzeskraft ohne Rücksicht auf das Parlament!) zu verabschieden. Man benutzt gerne den Ausdruck "Ersatzkaiser" für den Reichspräsidenten. Doch vorsichtig: Der Reichspräsident hatte mehr Macht als der Kaiser! So gab es keinen Notstandsparagraphen in der Bismarck-Verfassung und der Kaiser war - theoretisch - an die gleichrangigen deutschen Fürsten gebunden.

Die Alternative ist in dieser Formulierung nicht günstig gegenübergestellt. In einer Demokratie gilt der Gedanke der Volkssouveränität.

Zur Beantwortung ist die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 (Weimarer Reichsverfassung) heranzuziehen. Dort steht in Artikel 1 Absatz 2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das Volk hat aber normalerweise keinen einheitlichen Willen und übt nicht durchgängig tatsächlich seine Macht direkt aus, auch nicht die Mehrheit der Bürger(innen).

Das Volk konnte das Parlament, den Reichstag, wählen (alle 4 Jahre, wenn er nicht vorher aufgelöst wurde). Es wählte auch den Reichspräsidenten direkt (für 7 Jahre), nicht aber den Reichskanzler. Es waren auch Volksbegehren und Volksentscheide möglich (Artikel 73). Allerdings war kein Volksentschied erfolgreich, kein Vorschlag erreichte die nötige Mehrheit.

Unterschieden werden die Staatsgewalten Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative/Jurisdiktion (rechtsprechende Gewalt).

Der Reichspräsident hatte eine starke Stellung in der Exekutive und deutlich mehr Macht als heute ein Bundespräsident (mit fast nur repräsentativen Aufgaben). Er ernannte den Reichskanzler und auf dessen Vorschlag die Reichsminister (Artikel 53) und konnte den Reichskanzler entlassen. Der Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen, wenn auch nur einmal aus dem gleichen Grund (Artikel 25). Er war Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Artikel 47).

Der Reichskanzler war Vorsitzender der Reichsregierung. Alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten, auch solche auf dem Gebiete der Wehrmacht, bedurften zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler oder den zuständigen Reichsminister (Artikel 50 Absatz 1). Der Reichskanzler war gegenüber dem Reichstag verantwortlich. Der Reichstag konnte durch ausdrücklichen Beschluß dem Reichskanzler und den Reichsministern und sein Vertrauen entziehen und die damit zum Rücktritt zwingen (Artikel 54).

Der Reichstag war bei Zweidrittelmehrheit berechtigt, den Reichspräsidenten, den Reichskanzler und die Reichsminister vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich anzuklagen (Artikel 59). Der Reichstag konnte mit Zweidrittelmehrheit eine Volksabstimmung zur Absetzung des Reichspräsidenten beantragen (Artikel 43 Absatz 2). Dies ist allerdings niemals geschehen.

Der Reichspräsident konnte eine Volksabstimmung über ein Gesetz bestimmen (Artikel 73 Absatz 1).

Sehr wichtig war die Möglichkeit von Notverordnungen bei einem Notstand/Ausnahmezustand).

„Artikel 48

(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.

(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.

(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.“

An der Gesetzgebung wirkte der Reichsrat (Vertretung der Länder) mit.

Die Judikative übten Gerichte aus, an der Spitze das Reichsgericht und der Reichsgerichtshof in Leipzig.

In der Verfassungswirklichkeit hatte der Reichspräsident große Möglichkeiten, die Politik zu beeinflussen, vor allem weil er im Zweifelsfall eine große Machtfülle besaß und in der Realität das Gegengewicht oft eher schwach war. Der Reichspräsident Paul von Hindenburg konnte zu einer Art „Ersatzkaiser“ werden. 1930 - 1933 gab es aufgrund der politischen Gegensätze und der Mehrheitsverhältnisse keine Regierung mit einer Mehrheit im Reichstag. Sie war dadurch stark vom Reichspräsidenten abhängig (Präsidialkabinette), der entscheiden konnte, wen er regieren ließ und mit dem Verfügen von Notverordnungen stützte. Der Reichstag war sehr uneinig, eine handlungsfähige Mehrheit fehlte (Nationalsozialisten und Kommunisten erhielten 1932 zusammengenommen mehr als die Hälfte der Reichstagssitze).

Gibs bei google ein dann kommt meistens ne gute Grafik dazu ^^ Also es gab ein Wahlrecht für Männer und Frauen ab 21Jahren. Der Reichspräsident war eine Art "Ersatzkaiser" er hatte die Macht über das Herr ernannte den Reichskanzler (vom volk gewählt) er konnte den Kanzler bei misstrauen entlassen. So und da happerts grade an meinem wissen obwohl ichs wissen müsste xD Naja wikipedia hilft dir bestimmt weiter.