Wie viele Stunden hat ein Urlaubstag/Feiertag

5 Antworten

Der Fall erschließt sich wie folgt:

In Falle eines Feiertags verringert sich dein Stundensoll um den entsprechenden Tag.

Bei einer 40 Stunden-Woche musstest du nur 32 Arbeitsstunden in einer Woche mit Feiertag erbringen.

Besser noch man rechnet es auf den Monat hoch.

40 Wochenstunden x 4,35 (Wochen pro Monat) = 174 Monatsarbeitsstunden

In einem Monat mit einem Feiertag somit nur

174 - 8 = 168 Sollstunden

Bei unterschiedlichen Arbeitszeiten kannst du so einfach den Feiertag in deinen Monats-Sollstunden berücksichtigen.

Dein Chef erfindet ja die "krümellose Brotsuppe" neu. Die mittlere tägliche Arbeitszeit gilt. Urlaub wird tageweise und nicht stundenweise gewährt.

Ich will die Absurdität am Umkehrschluß aufzeigen:

Wenn der Urlaub also auf einen "kurzen Tag" fällt, dann darf er an einem "langen Tag" seiner Wahl also eine Stunde früher nach Hause.

Es gleicht sich also auf die lange Frist aus.

Eine stundenweise Berechnung des Urlaubs ist unzulässig!

Gibt es denn in eurem Betrieb keinen Kollegen, der gewerkschaftlich organisiert ist? Lasst den doch mal bei der Gewerkschaft nachfragen.

Sonst schau mal bei den weiterführenden Links auf dieser Seite.

romar1581  07.04.2010, 10:07

Sorry, hier der Link...

http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaub

Was jetzt folgt ist nur ein Gegenargument zu der Meinung deines Chefs:

Da der gesetzliche Mindesturlaub für einen Vollzeitbeschäftigten (Regelarbeitszeit 8 Stunden)24 Arbeitstage beträgt, fällt der Urlaub ja in gleicher Weise auf kurze und lange Tage. Es gleicht sich also statistisch aus.

Wende dich mal an deine Gewerkschaft. Die freuen sich über so etwas. Für den Fall, dass es zur Klage vor einem Arbeitsgericht kommt, wird sich der Chef dort wohl lächerlich machen.

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Ein Urlaubstag ist ein arbeitsfreier Tag und nicht davon abhängig, wie viele Stunden man am entsprechenden Tag hätte arbeiten müssen. Bezahlt wird normalerweise die "Regelarbeitszeit", also acht Stunden (ohne Zuschläge für Spät- oder Nachtschicht, die man während der Urlauszeit hätte verfahren müssen). Ausnahmen davon können in Betriebsvereinbarungen definiert sein bzw. im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Nähere Informationen über Betriebsrat oder Gewerkschaft.

Snow45 
Fragesteller
 07.04.2010, 10:05

Wir sind nur ein kleiner Betrieb und keiner von uns ist in einer Gewerkschaft organisiert.

Wie ist das den bei Feiertagen?

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romar1581  07.04.2010, 10:12
@Snow45

Ein Feiertag ist kein Arbeitstag. An solchen Tagen wird keine Arbeitsleistung geschuldet. Es kann also gar nichts gerechnet werden.

Noch ein Grund in die Gewerkschaft einzutreten!

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Snow45 
Fragesteller
 07.04.2010, 10:08

Wir haben alle ein Festgehalt. Stundenweise Abrechnung der Bezahlung ist demnach überflüssig.

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romar1581  07.04.2010, 10:25
@Snow45

Aus der Regelarbeitszeit (durchschnittlich 40 Stunden pro Woche)und dem Gehalt, errechnet sich ein (fiktiver) Stundenlohn. Der ist sehr wohl wichtig, allerdings in anderen Zusammenhängen.

Aber mit deiner letzten Antwort hast du eigentlich den Kern der Sache getroffen. Du wirst nicht stundenweise bezahlt. Genauso wird Urlaub nicht stundenweise gewährt.

Verweigert die Nachleistung solcher Ausgleichsstunden. Wenn der Chef dann Maßregeln ergreift, klagt dagegen. Lasst euch eine solche Mitarbeiterführung nach Gutsherrenart nicht gefallen.

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Ihr Chef ist im Unrecht!

Der Urlaubstag ist immer so lange wie an diesem Tag regelmäßig gearbeitet wird.

Wenn Sie einen Tag mit Urlaub belegen ist damit die komplette an diesem Tag zu leistende Arbeitszeit abgedeckt.

Im Umkehrschluss gibt es kein Zeitguthaben, wenn Sie an dem Urlaubstag kürzer hätten arbeiten müssen.

Auch die Meinung dass sie an einem "langen" Feiertag fehlende Stunden nachholen müssen ist falsch.

Sie wissen nun dass Sie im Recht sind, um Recht zu bekommen müssen Sie dafür kämpfen.

Schließen Sie sich mit Ihren Kollegen zusammen und teilen Ihrem Chef mit dass seine Praxis Nachholstunden für Urlaubs- und Feiertage zu verlangern nicht rechtmäßig sind. teilen Sie Ihrem Chef mit, dass Sie nicht gewillt sind dies länger zu tolerieren und verlangen Sie, gemeinsam mit den Kollegen, dass er diese Praxis unterlässt.

Falls Sie nichts unternehmen, bleibt Ihnen nur gute Miene zum bösen Spiel zu machen.

Peter Kleinsorge

Wir führen einen Handwerksbetrieb (36 Std./Wo) - darüber hinausgehende Std. werden als Überstunden vergütet oder abgebummelt. Bei uns gibt es kein Festgehalt (es wird nach jedem Monat abgerechnet (Mo-Do= 8 Std./Fr 4 Std - Urlaub oder Feiertage werden dem entsprechend berechnet. Erklärung: ...(wurde bemängelt)... Chef! Ausbeutung³ Gruß C