wie viele punkte braucht man fürs fach abi?

2 Antworten

wenn ja: Punktesystem in der Kollegstufe

Bei der Durchschnittsberechnung ist eine Sonderregel zu beachten: Es wird zwar wie gewöhnlich gerundet, eine Aufrundung zur Punktzahl 1 ist jedoch verboten. Hat also ein Schüler einen Durchschnitt von 0,9 Punkten erzielt, sind ihm 0 Punkte einzutragen.

Sowohl bei Grund- als auch bei Leistungskursen werden sogenannte Halbjahresleistungen ermittelt, also die Zeugnisnoten in den vier Ausbildungsabschnitten (Halbjahren) 12/1, 12/2, 13/1 und 13/2.

Die Abiturnote setzt sich wie folgt zusammen:

* 22 Halbjahresleistungen aus den Grundkursen, einschließlich jeweils drei (und zwar die der ersten drei Ausbildungsabschnitte) derjenigen Grundkurse, in denen schriftliches Abitur bzw. Colloquium geschrieben wird (Höchstpunktzahl: 330 Punkte);
* die Halbjahresleistungen der ersten drei Ausbildungsabschnitte der Leistungskurse, und zwar verdoppelt: Hier sind also Punkte von 0 bis 30 möglich, wobei wieder zum Beispiel 26–30 Punkte der Note sehr gut und 0 oder ein Punkt der Note ungenügend entsprechen, dies nennt man doppelte Wertung. Höchstpunktzahl: 180 Punkte);
* die Facharbeit, ebenfalls in doppelter Wertung (Höchstpunktzahl: 30 Punkte)
* das Ergebnis der Abiturprüfung in den vier Fächern: die Halbjahresleistungen der Prüfungsfächer im Ausbildungsabschnitt 13/2 in einfacher Wertung (diese werden hier mitgezählt, was unter anderem bei den Hürden eine Rolle spielen kann) und die in der Prüfung erzielten Leistungen in vierfacher Wertung. Hier beträgt also die Höchstpunktzahl in einem einzelnen Fach 75 Punkte (die Note 4 liegt also zum Beispiel zwischen 20 und 30 Punkten), insgesamt können in diesem Bereich 300 Punkte erzielt werden.

Damit beträgt die Höchstpunktzahl der gesamten Abiturnote bei 840, also 56 mal 15 Punkten. Die Note 3 liegt, nachdem sie im 15-Punkte-Schema bei 7 bis 9 Punkten liegt, in der kompletten Abiturnote zwischen 392 und 504 Punkten (56×7 bzw. 56×9).

Die allgemeine Hochschulreife wird einem Schüler erteilt, wenn

  1. er mindestens 280 Punkte oder mehr in der Abiturgesamtnote hat;
  2. er mindestens 110 Punkte aus den eingebrachten Grundkurshalbjahresleistungen (ohne letztes Halbjahr der Abiturfächer) hat;
  3. er aus den Leistungskurshalbjahresleistungen (ohne letztes Halbjahr) und der Facharbeit mindestens 70 Punkte;
  4. er in der Abiturprüfung (einschließlich der letzten Halbjahresleistungen der Abiturfächer, die auch im Leistungskurs nur einfach zählen) wenigstens 100 Punkte erreicht hat.

Die obigen Kriterien bedeuten jeweils durchschnittlich 5 Punkte entsprechend der Note 4 in jeder betrachteten Leistung.

Voraussetzung ist, dass folgendes nicht eingetreten ist:

  1. dass er eine Leistung von 0 Punkten (entspricht ungenügend) und im Leistungskurs auch von einem Punkt (entspricht, da doppelte Wertung, ebenfalls Note 6) eingebracht hat;
  2. dass seine Facharbeit mit 0 Punkten bewertet worden ist; dies bedeutet, dass Schüler, die ihre Facharbeit verspätet abgeben, nicht zum Abitur zugelassen werden, da ihre Facharbeit mit 0 Punkten bewertet wird.
  3. dass er in der mündlichen Prüfung zur Facharbeit, die in die Bewertung der Facharbeit mit eingeht, nur 0 Punkte erzielt hat. Diese Sonderregel soll verhindern, dass der Schüler seine Facharbeit irgendwo abschreibt;
  4. dass er eine Halbjahresleistung einbringt oder einbringen muss, wo er in der anderen Halbjahresleistung desselben Schuljahres (12. oder 13. Klasse) im gleichen Fach 0 Punkte hatte;
  5. dass er mehr als sechsmal eine Grundkurshalbjahresleistung von 4 (= Note 4−) oder weniger (= Note 5) Punkten eingebracht hat;
  6. dass er mehr als zweimal eine Leistungskurshalbjahresleistung von 9 oder weniger Punkten eingebracht hat (entspricht, da doppelte Wertung, ebenfalls einer Vier minus und schlechter);
  7. dass er in der Abiturprüfung (einschließlich letzte Halbjahresleistung der Abiturfächer) in mehr als zwei Fächern oder in beiden Leistungskursfächern 24 (= Note 4−) oder weniger Punkte hat;
  8. dass er einen notwendigen Kurs nicht belegt hat oder die erforderliche Mindeststundenzahl (68 Grundkurs-Halbjahreswochenstunden) unterschreitet. Dazu kann es kommen, wenn der Schüler in einem Halbjahr die Endnote 0 Punkte bekommt, denn dann gilt das Fach nicht nur im jeweiligen Halbjahr, sondern sogar im ganzen Schuljahr als nicht belegt.

Diese Punkte bezeichnet man als „Hürden“.

FataMorgana2010  24.04.2010, 16:48

Wurde nicht nach dem Fachabitur gefragt?

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Diese Frage ist nur zu beantworten, wenn man weiß, in welchem Bundesland du lebst. Schulgesetze usw. sind Ländersache!