wie verbuche ich "Kellerwaren"-Verkäufe?
Ich habe mich kürzlich nebenberuflich (noch in sehr kleinem Umfang) selbstständig gemacht im Bereich Reselling (An- und Verkauf von Neuwaren). Dazu verkaufe ich gelegentlich gebrauchte Dinge aus meinem Privatbesitz (alte Bücher, CD's etc.) Jetzt habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich diese gebrauchten Dinge aus meinem "Privatvermögen" in die EÜR aufnehmen kann, da ich ja keine Eingangsrechnungen mehr dafür habe. Wird der Verkauf dieser Dinge also rein als Gewinn verbucht und damit quasi so getan, als hätte ich (auch wenn es länger her ist) keine Anschaffungskosten in diesem Zusammenhang gehabt? Falls jemand eine Antwort hatte, bitte für "Dummies" erklären bin da leider noch blutiger Anfänger (also bitte die entsprechenden Fachwörter benutzen).
1 Antwort
Das wird gar nicht gebucht.
Das ist nicht teil deines Gewerbes.
Das ist dein altes Zeug.
Weil sonst muss man das ja versteuern auch.
Nein, musst du nicht.
Ist einfach Blödsinn.
Wenn das dein normales Zeug ist, musst du das nicht versteuern,
Wenn du jetzt deinen Gebrauchtwagen verkaufst, würdest du den auch versteuern?
Auch das mit Ebay ist Schwachsinn.
Ich kann 5000 meiner alten Sachen da verkaufen und es ist kein Gewerbe.
Du hast Ebay gefragt, ne?`Nicht das richtige Finanzamt.
Wenn das Finanzamt sagt, ich bin in diesem Fall keine Privatperson sondern das ist Teil meines Gewerbes dann muss ich offenbar damit leben. Bringt nichts wenn ich es anders sehe (so wie Du, auch). Mich würde wie gesagt bitte von jemandem die korrekte Buchhaltung dazu interessieren. Bitte nicht weiter "dagegen argumentieren", das bring ja nichts.
Ja, ich bin raus, mach einfach.
Bezahle schön Steuern für alles.
Es stimmt nicht, sie haben dir Scheiße erzählt.
doch ich habe direkt bei meinem zuständigen Finanzamt angefragt und letztens 10 Minuten mit der zuständigen Dame telefoniert. Bitte keine weitere Diskussion mehr dazu, das war nunmal die Info die ich erhalten habe. Es wäre super nett wenn mir jemand die Frage beantwortet, die ich gestellt habe und diese andere Diskussion beiseite lässt.
Ja, die ist immer noch falsch und mehr Infos hab ich nicht, dann warte auf andere Antworter.
Wenn du Sachen aus deinem Privatbermögen verkaufst, ist das nur dann steuerpflichtig, wenn du die Sachen nicht länger als 1 Jahr besessen hast, § 23 Einkommensteuergesetz, und dann ist es auch egal, wie viel du davon verkauft hast.
Danke für die Info. Ich finde mega komisch, dass das der Dame vom Finanzamt nicht bekannt ist. Sie bezog sich auf die Art des Handels, und wertet diesen als "nachhaltig". ("Gewerblich ist laut Gesetz jede nachhaltige Tätigkeit, um Einnahmen zu erzielen – auch dann, wenn die Absicht fehlt, Gewinne zu machen."). Ein Steuerberater hat mir ebenfalls gesagt ich hätte seit Gewerbebeginn nicht mehr privat nebenbei verkaufen dürfen. Also wie dem auch sei... das ist jetzt für mich erstmal zweitrangig. Mich interessiert, wie ich es buche, weil ich mich dagegen entschieden habe das einen Steuerberater machen zu lassen (lohnt sich bei mir einfach noch nicht).
Doch, ich muss es versteuern - hab mich beim Finanzamt erkundigt, weil ich nebenbei eben noch meinen alten privaten ebay Account habe und dort parallel weiter verkauft habe. Ich dachte auch, das sei ja mein Privatzeug, aber ich muss es ebenso versteuern wie die neuen Waren, war die Auskunft (habe letztes Jahr einfach zu viele Dinge (im Schnitt 30 Artikel online z.B.) verkauft - sodass auch das als gewerblich eingestuft wird, sagte sie.