Wie steht Kant zur Todesstrafe?

2 Antworten

Kant war immer Verfechter der Todesstrafe und zwar aus seiner inneren Überzeugung heraus dass gleiches mit gleichem zu vergelten ist, was im Allgemeinen auch anhand seiner moralischen Prinzipien (siehe kategorischer Imperativ) zu erkennen ist.

Ich selber sehe jedoch einen kleinen, nicht unbeachtlichen, Logikfehler in der Selbstzweckformel in der es heisst: "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst."

Der höchste Zweck des Menschen ist logischerweise der Mensch selber, demnach ist es laut Kant zu tief unmoralisch einen Menschen zu töten. 

Kant argumentiert jedoch, dass keine Tat unbestraft bleiben darf, da sich sonst Wiedersprüche des kategorischen Imperativs bilden würden, was diesen entkräften würde. Seiner Ansicht nach gibt es keine andere Möglichkeit als gleiches mit gleichem zu vergelten, da eine mildere Strafe nur die Absicht der Abschreckung verfolgen würde und nicht die Bestrafung im moralischem Sinne, was den angeklagten wiederum nur als Mittel zur Abschreckung nicht aber als Zweck selbst, also als Mensch der bestraft gehört, anerkennen würde.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen mit dem was mir noch in Erinnerung geblieben ist. Das Thema ist, wie alle philosophischen Themen, sehr tiefgreifend und kann nur durch sehr lange Recherche wirklich verstanden werden. 

Liebe Grüße, JutenMorgen!