Wie startet man auf Kleinanzeigen/Ebay richtig durch?
3 Antworten
.Wenn du nicht vor dem Start eine Bruchlandung erleben willst, solltest du dir zunächst darüber im Klaren sein, auf was du dich da überhaupt einlassen willst!
Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat fünf "Bücher":
- Allgemeiner Teil Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Das 2. Buch ist das Schuldrecht.
Es regelt die Beziehungen von Käufer zum Verkäufer, wenn zwischen den Beteiligten Verbindlichkeiten bestehen.
Es beinhaltet zunächst allgemeine Regeln für Schuldverhältnisse; hierauf folgen die typischen vertraglichen Schuldverhältnisse wie Kauf, Miete und Dienstvertrag, bis hin zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen, wie ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubt Handlung.
Ist alles nicht so kompliziert, wie es vielleicht scheint. Allerdings solltest du die Regeln kennen und verstehen.
§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Pacta sunt servanda - Verträge muss man einhalten!Dies gilt für Verbraucher ebenso, wie für Unternehmer.
Vertragsschluss im Kaufrecht: Die wichtigsten RegelnBevor du die wichtigsten Regeln nicht wirklich verstanden hast, braucht man sich über etwas anderes nicht unterhalten.
Wenn du auf Kleinanzeigen (früher eBay Kleinanzeigen) richtig durchstarten willst, geht es im Grunde um drei Dinge: gute Anzeigen, freundliche Kommunikation und schnelle Abwicklung. Dazu gehört, ein gutes Profil anzulegen, gute Fotos zu machen und ehrliche Beschreibung zu schreiben.
Sachen selber produzieren die gut ankommen, wenig kosten und für gutes Geld verkauft werden.
Oder alles was du hast zu ramschpreisen verschleudern
Wenn man selbst etwas produziert und verkauft, sollte man nicht vergessen, ein Gewerbe anzumelden