Darf ich mein Handy gleichzeitig auf Kleinanzeigen und Ebay inserieren?

6 Antworten

Zulässig ist das in jedem Fall.

Du musst aber auch beim Deaktivieren der Funktion „direkt kaufen“ darauf achten, dass du nicht just eine Zusage über den Dialog bei KA machst und parallel jemand bei EBay bietet oder den Sofort-Kauf nutzt.

Wenn du aber bei Ebay vorsichtshalber beendest, wenn du auf KA noch am Verhandeln gehst und sich das wiederholt, mag das zu Sanktionen führen…irgrndwann.

Du kannst auch nicht ausschließen, dass es durchaus Leute gibt, die es genau darauf anlegen und an beiden Angebote von dir Interesse haben.

Du kannst dein Handy anbieten, wo du willst!

Kommt es hingegen zu einem Kaufvertrag, musst du diesen auch erfüllen.

"Das Handy wurde leider schon anderweitig verkauft" ist leider keine Option.

Begründung:

Durch den Kaufvertrag erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Das heißt: Wenn du ein Handy von NOKIA Modell: XYZ in "Blue Metalic" verkaufst, musst du dem Käufer ein Handy übergeben, dass diese Beschaffenheit hat. Ob es sich dabei um das Handy auf dem Artikelfoto handelt ist dabei nebensächlich.

§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Solange du sicherstellest, das du auf die gleiche Ware nicht zwei Kaufverträge machst.

Das ist das eigentliche Problem, wenn du zwei Angebote machst, kommt ein verbindlicher Vertrag schon zustande, wenn eines der Angebote einen Käufer findet, der diese Angebt annimmt.

Passiert das bei beiden gleichzeitig, hast du ein Problem

Da es sich mittlerweile um Konkurrenzplatformen handelt geht dies leider nicht mehr, da es ansonsten zu einem imaginären Überangebot deines Handys kommen würde

Du kannst dein Handy auf allen üblichen Handelsplattformen anbieten und verkaufen. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung