Wie lange gilt die Theorieunterrichtung bei der Fahrschule?
Ich habe letztes Jahr vom 9.5. - 13.5 den Ferien Theorie Kurs (Klasse B) besucht und kam durch Vorbereitungen Abi noch nicht dazu die Theorie Prüfung zu absolvieren. Nun die Frage wie lange gilt die Unterrichtung und bis wann müsste ich die Theorieprüfung spätestens erledigt haben ?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen
2 Antworten
Ein Jahr nach bestandener Theorieprüfung muss die Fahrprüfung erfolgreich absolviert sein, ansonsten verfällt die Theorieprüfung und muss erneut abgelegt werden.
Siehe FeV §18 Abs.2:
(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html
Abschluss der Ausbildung darf maximal 2 Jahre zurückliegen, siehe FeV §16 Abs. 3 :
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Hallo,
nach Abschluss der therotischen Ausbildung ist diese 2 Jahre gültig. Bis dahin musst du die theoretische Prüfung absolviert haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
Viele Grüße
Michael
Habe die Theorieprüfung ja noch nicht gemacht, es geht um die Theorieprüfung.