Wie läuft eine Betreuung genau ab?

Isabelle783  01.05.2024, 12:39

Dazu müsstest du dich etwas genauer ausdrücken. Welche Art von Betreuung meinst du? Volljährigkeit der Person oder nicht?

Sabina985 
Fragesteller
 01.05.2024, 12:45

Ja genau

Erwachsene die wegen einer Erkrankung unter Betreuung gestellt werden.

5 Antworten

Zu aller erst muss man ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer unterscheiden. Als Ehrenamtlicher Betreuer, legt das Amtsgericht fest, wer, was und in welchem Rahmen. Das steht dann alles in der Urkunde, die man bekommt. Um Reibereien unter den Betreuern zu vermeiden, wird (falls nötig) der gesamte Bereich auf eine Person übertragen. Also z.b. Gesundheitsvorsorge, Post und Bankangelegenheiten etc.

Egal welche Form, sie soll helfend sein, also im Sinne des zu Betreuenden! Also wenn möglich nicht ohne Kenntnis des Betreuenden … Siehe Selbstbestimmungsrecht. Ein Betreuer von Amts wegen muss alles, was er macht, dokumentieren und auf Verlangen dem Amtsgericht vorgelegt werden. Ich glaube, er kann am Jahresende eine Aufwandsentschädigung geltend machen.

Er bekommt eine Betreuer-Urkunde für alle Bereiche, wo er tätig werden sollte, vom Gericht erstellt und muss sie beim Tätigwerden vorzeigen.

Von Experte DianaValesko bestätigt

Das Gericht bestimmt, nach Gutachten des Sachverständigen, welche Aufgabenkreise im Rahmen der Betreuung in Betracht kommen. So da pauschal kann man das nicht beantworten, weil jeder Mensch unterschiedlich ist und anders Hilfe gebrauchen kann.

Falls du mehr wissen willst, welche Aufgabenkreise ein Betreuer bekommen kann, solltest du dir den Link unterhalb mal durchlesen.

Welche Aufgabenkreise sind möglich bzw. kommen in Betracht?

Naja im Grunde ist ein Betreuer/ Betreuerin für alles zuständig. Was das verwalten von Geld angeblangt -kommt natürlich auf die schwere der Krankheit an und in wie weit diese Person vertrauenswürdig/ zurechnungsfähig ist-

Das begleiten aus ausmachen von Terminen egal welche. Das helfen und organisieren von Haushalt und beruflichem etc pp.

Die Post bekommt der beteiligte selbst, kommt aber darauf an was für eine.

Das "Taschengeld" kommt ebenfalls stark auf den betreutem an. Ist er fähig mit Geld umzugehen oder nicvt. Es wird aber meist streng überwacht und jegliche Ausgabe ist mit einem kassenbeleg/bon nachzuweisen

Bei Verweigerung kommt es auf den Fall an. Es kommt aber definitiv zu Einschränkungen oder sonstiges.

Das ist alles dem Beschluss des Gerichts zu entnehmen, denn dort wird das geregelt.

Welche Betreuung hat er denn? Komplett?

Dann macht er alles mit dir.

Eigentlich soll er dich anleiten und es mit dir, nicht für dich machen.