Wie kann man seinen Nachnamen ändern und was kostet das?

4 Antworten

So einfach geht das nicht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. 

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.

Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil die Rechts­lage schwierig ist, andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.

Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.

Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.

Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abge­lehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antrag­stellung die Kontakt­aufnahme zur Namens­änderungs­behörde, um die Zuständig­keit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. 

Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.

Schau z.B. mal hier:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

Alles Gute für dich!

3 Methoden die ich kenne

1ens du hast bei Mutter und Vater einen unterschiedlichen Namen.

Indem Falle kostet das nicht viel grad mal 30 Euro ca, du musst ne Begründung angeben wieso du das ändern willst, geht bei einer Namensänderungsbehörde, ne is nicht immer das Standesamt.

2ens du heiratest, Indem Falle sind es die Preise die man allgemein zahlt für den Eheschluss, da kenn ich mich nicht aus

drittens du kaufst einen Buchstaben dazu das kann extrem teuer werden.

Hat irgendein Ururgroßvater mal gemacht in meiner Familie, kann dir nicht sagen wie viel er damals zahlte, aber das wäre eh nich mehr aktuell.

Ich glaub nicht, dass man einfach so seinen Nachnamen ändern kann. Sonst würden allen reichen Leute irgendwie Richman oder Therichest heißen.

Das geht nur in Ausnahmefällen - das Standesamt weiss mehr.