Nachname ändern?
Hallo.
Meine Oma ist 70 Jahre alt und ihr Ex-Mann ist etwas älter. Mein Vater hat den Nachnamen von Ihrem Ex Mann bekommen.
Meine Oma hat den Nachnamen "Wagner " und ich würde auch gerne so mit nachnamen heissen, ich habe aber den nachnamen von ihrem Ex Mann bzw meinem Opa. Wie könnte ich den Nachnamen von meiner Oma bekommen, sodass ich auch wagner mit Nachnamen heisst?
Lg
2 Antworten
Mit dem Vormund zum Standesamt, wirst du müssen.
Und kosten wird es wahrscheinlich auch was.
So einfach geht das nicht.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.
Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.
Schau z.B. mal hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm
Alles Gute für dich!