Kann ich verhindern, dass meine Tochter einen Doppelnamen als Nachnamen erhält?
Ich habe mit meiner Ex-Frau eine gemeinsame dreijährige Tochter. Noch haben sie und meine Tochter meinen Nachnamen. Nun möchte meine Ex wieder heiraten und den Namen ihres neuen Mannes annehmen. Unsere Tochter soll dann einen Doppelnamen als Nachnamen erhalten. (Der Name des neuen Mannes / Bindestrich / Mein Nachname)
Ich weiß, ohne Einwilligung meinerseits kann sie das nicht einfach machen, aber sie könnte damit vor Gericht gehen und den Namen einklagen. Man liest vielerorts, das Gerichte dann eher zustimmen, weil die Bindung zum "alten" Elternteil ja gegeben ist.
Stimmt das oder geht ohne meine Einwilligung definitiv nichts?
2 Antworten
Es ist nicht möglich, dass deine Tochter einen Doppelnamen erhält, denn das Namensrecht sieht nicht vor, das Kinder Doppelnamen besitzen. Deine Ex-Frau kann einen Doppelnamen erhalten, aber die Tochter behält deinen Namen bzw. nur mit deiner Zustimmung den Namen des neuen Ehemanns.
Goggle. mal Namensrecht, da ist das gut erklärt.
Da Doppelnamen bei Kinder laut Namensrecht nicht mehr zulässig sind, können sie den Doppelnamen auch nicht gerichtlich einklagen.
Eine potentielle Ausnahme gibt es nur mit Zustimmung des Vaters, falls ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.
Ich HOFFE das es keinen Doppelnamen bei Deiner Verweigerung dessen geben wird - das wird wohl im Zweifel ein Gericht entscheiden. Dein Kind ist lebenslang DEIN Kind, egal bei wem es lebt und der GEMEINSAME Nachname ist ein nicht unwichtiger Teil der Identität. Kümmere Dich um DEIN Kind so lange Du existiert, egal wo und bei wem es aufwächst. Gib nie irgendein Mitspracherecht DEIN Kind betreffend ab.
https://www.scheidung.org/doppelnamen-kinder/