Wie kann man Erbteil verkaufen?

4 Antworten

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Persönliche Meinung - ich würde nie in einer Erbengemeinschaft gefangen sein wollen. Meine Option in dem Fall wäre nur die Teilungsversteigerung.

Ob dies bei einem Bauplatz unbedingt mit Verlust verbunden ist - kommt drauf an.

Du kannst alternativ deinen kompletten Erbteil verkaufen - also einschließlich eines evtl bereits aufgeteilten Geldvermögen. Deinen kompletten Anteil aus deiner Stellung als Erbe.

Ob dies ein besseres Geschäft wird wie die Teilungsversteigerung? Der Käufer kalkuliert diese Kosten ja auch bereits ein. Bzw das lukrative Angebot um die Nichte von einem freiwilligen Verkauf zu überzeugen.

Erbteilverkäufe beziehen sich immer auf den gesamten Erbteil. Wurde schon etwas entnommen, ist diese Option verloren.

Erbteilverkäufe kommen eher selten vor. Das hat mit den sehr hohen Abschlägen zu tun. Wie bereits kabbes69 sagte, ist bei einem Grundstück die Teilungsversteigerung meist die bessere Wahl. Wenn es ein gesuchtes Baugrundstück ist, dann ist auch in der Teilungsversteigerung an guter Preis zu erzielen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Du kannst deinen GESAMTEN Erbteil also den GESAMTEN Anteil an der Erbmasse verkaufen.

Den Anteil am Grundstück allein kannst du NICHT verkaufen bzw. übereignen ohne Zustimmung der anderen.
Deswegen gibt es ja die Teilungsversteigerung; damit diese Erbengemeinschaft aufgelöst ist, die sich nicht einigen kann. Verkauf ist nämlich ohne ihre Zustimmung nicht möglich.

Mars2024 
Fragesteller
 26.04.2024, 19:32

Kann ich den GESAMTEN Erbteil /Anteil an einen Dritten verkaufen?

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florestino  26.04.2024, 19:36
@Mars2024

Wenn du jemanden findest. Allerdings wird der zu erzielende Preis nicht besonders hoch sein, wenn für den Käufer absehbar ist, dass er sich eine Auseinandersetzung mit anderen Miteigentümern kauft.

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Mars2024 
Fragesteller
 26.04.2024, 19:38
@florestino

Und dann ist ja noch die Frage wie würde dann das Grundstück aufgeteilt werden? Falls das überhaupt so möglich ist?

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florestino  26.04.2024, 19:39
@Mars2024

Das Grundstück wird nicht aufgeteilt. Es bleibt ein Grundstück, das anteilig den Miteigentümern gehört. Wenn ein Eigentümer nicht verkaufen möchte, bleibt nur die Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Man kann Grundstücke nicht beliebig teilen. Dagegen stehen oft örtliche Satzungen, die Mindestgrößen vorschreiben. Wenn das Grundstück sehr groß sein sollte, käme das evtl. in Betracht. Allerdings verursacht die grundbuchliche Teilung Kosten (Vermessung, Grundbuchänderung).

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Mars2024 
Fragesteller
 26.04.2024, 19:41
@florestino

Ok. Und wenn jetzt jemand unseren Erbteil kaufen würde. Könnte er dann auf dem Grundstück machen was er möchte oder kann die Nichte da immer mitbestimmen?

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sassenach4u  26.04.2024, 22:39
@Mars2024

Ja, das kann sie und deswegen wird kein klar denkender Mensch das machen.

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Die Option Zwangsversteigerung ist erstmal keine Option da zu viel Verlust.

Viel mehr wirst Du auch bei einem Verkauf nicht bekommen, solange auch nur ein Teil davon blockiert ist.