Wie kann ich mit 14 einen Film ab 16 gucken?

3 Antworten

Du darfst Filme ab FSK  0, 6 und 12 Jahren schauen, aber nicht ab FSK 16, also zwei Jahre warten.

https://cinemaxx.de/augsburg/kinoinfo/fskundjugendschutz/



Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 22 Uhr (Filmende)

Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)

Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, indem eine personensorgeberechtigte (z. B. Eltern) Person das Kind begleitet. Alternativ darf auch eine erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt werden, dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag benötigt.

Dennoch bleibt die entsprechende Altersfreigabe der Filme bindend!

Das heißt, ein Besucher, der zwischen 14 und 15 Jahren alt ist, darf auch über eine Erziehungsbeauftragung oder durch Begleitung eines Elternteiles NICHT in eine Filmaufführung mit der FSK 16 oder FSK 18 gehen.

Wie funktioniert das mit der Altersfreigabe (FSK)?

Grundsätzlich wird jeder Kinofilm von der FSK, der Freiwilligen Selbst
Kontrolle der Filmwirtschaft, überprüft und eine entsprechende
Altersfreigabe vergeben. Diese Altersfreigaben sind von uns strikt
einzuhalten. In diesem Gremium, das in Wiesbaden zuhause ist, sitzen
Vertreter dessen, was als "gesellschaftlich relevante Gruppe" bezeichnet
wird. Also Kirchenverbände, Sportverbände, Lehrerverbände,
Kindergartenverbände, etc.. Bedauerlicherweise kann es aber immer wieder
mal passieren, dass man selbst die vorgegebene Einstufung eventuell
anders bewertet hätte, leider ist man jedoch an die Vorgabe gebunden.
Verstößt man dagegen, kann im schlimmsten Fall das Kino geschlossen
werden und/oder eine drastische Geldstrafe verhängt werden. Die
bundesdeutsche FSK vergibt die folgenden Freigaben: - "o.A." - "ab 6
Jahre" - "ab 12 Jahre" - "ab 16 Jahre" - "ab 18 Jahre" Nach §11, Absatz 2
des Jugendschutzgesetzes vom 14. Juni 2002 dürfen ab sofort auch Kinder
ab 6 Jahren Filmvorstellungen besuchen, die erst ab 12 Jahren
freigegeben sind, sofern sie von ihren Eltern begleitet werden (FSK 12,
in Begleitung der Eltern ab 6).

Neben der Altersfreigabe sind noch die zeitlichen Begrenzungen zu
beachten, wenn der Besuch ohne entsprechende Begleitung erfolgen soll.
Dann gilt das folgende:

- ab 6 Jahren ist das Kino um 20.00 Uhr

- ab 14 Jahren um 22.00 Uhr

- ab 16 Jahren um 24.00 Uhr zu verlassen.

Für alle späteren Uhrzeiten müssen Kinder und Jugendliche von
personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) oder 
erziehungsbeauftragten Personen begleitet werden
!


Alle FSK Angaben sind verbindlich und können bis auf die
FSK 12, in Begleitung der Eltern ab 6, auch von Eltern nicht aufgehoben
werden!

Ganz einfach, wenn das Kino auf das Jugendschutzgesetz § 11 achtet, dann kommst du überhaupt nicht rein.