Wie funktioniert das mit dem Noten Ausgleichen beim Realschulabschluss in Bayern?

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Hallo,

Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird bei
Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach,
Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt.

Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch sowie bei Schülerinnen und Schülern, die neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 erhalten haben.

Schüler können sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn in einem Vorrückungsfach, das Nichtprüfungsfach ist, die Leistungen im Jahresfortgang mit 5 oder 6 bewertet wurden. Diese Prüfung dauert 20 Minuten.

Ein Schüler kann sich in einem Prüfungsfach einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Diese Prüfung dauert ebenfalls 20 Minuten.

Die Gesamtnote der Abschlussprüfung wird in den Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.

In Nichtprüfungsfächern gelten bereits die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten. Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung, in den Fächern Kunsterziehung, Werken und „Haushalt und Ernährung“ die aus den Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung gebildete Note zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach.