Wie findet ihr es, wenn jemand Prozesskostenhilfe beantragt, obwohl er Bargeld in seinem Zimmer hat?
5 Antworten
Wenn jemand Prozesskostenhilfe beantragt, dann bezieht sich das ja auf die finanziellen Mittel, die man zur Verfügung hat, um die Kosten für einen Rechtsstreit zu begleichen. Ich denke, das sollte man anhand der Kontoauszüge und Einkommensnachweise überprüfen.
Bargeld hat ja in der aktuellen Finanzsituation und den Möglichkeiten des Bargeldbesitzes nur noch sehr geringfügige Relevanz. Das sollte für jeden ersichtlich sein. Wenn jemand Bargeld im Zimmer hat, ihm aber ansonsten Geld für seinen Lebensunterhalt fehlt, das ist natürlich sehr kompliziert zu bewerten.
Bei der Prozesskostenhilfe geht es aber auch grundsätzlich nicht darum, ob jemand finanziell für den Rechtsstreit aufzukommen in der Lage ist, sondern ob der jeweilige Rechtsstreit als solches gegen das gewünschte Finanzlage seiner finanziellen Situation als gerechtfertigt angesehen werden kann.
Das Schonvermögen beläuft sich beim Anspruch auf Prozesskostenhilfe in der Regel auf eine selbstbewohnte Immobilie, Vermögen für Berufsausübung und Altersvorsorge sowie Barbeträge oder sonstige Geldwerte in Höhe von 5.000 Euro für jede volljährige oder alleinstehende minderjährige Person
Ich halte davon nicht viel, weil man damit bewusst den Staat belastet, obwohl man die Mittel hat, selbst zu zahlen. Es gibt sicher viele Menschen, die zu Recht PKH beantragen, aber in solchen Fällen, wo offensichtlich kein finanzieller Engpass besteht, ist es eher ein Zeichen von Unverschämtheit.
In seinem Zimmer? Hat er 5€ in einer Schublade liegt oder was soll das bedeuten?
Eine Gerichtsverhandlung kostet schon ein wenig mehr.
Ok. Bargeld kann auch nur einige Münzen sein.
Fast jeder Mensch verfügt über Bargeld.