Wie fängt man mit dropshipping an?

4 Antworten

Dann mal wieder die Langversion:

Dropshipping ist gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Diese Genehmigung wirst Du als 14-Jähriger allerdings niemals bekommen.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Also, bis zur Volljährigkeit warten und vorher das Existenzgründerseminar besuchen.

Hör nicht auf die ganzen Leute hier! Wenn du etwas starten willst, starte einfach!

Wenn es nicht klappt. Aufstehen und was neues probieren.

Die haben hier alle einen sehr begrenzten Horizont das merkst du an dem was Geschrieben wird.

Wenn du nicht über den Tellerrand schaust und dich nur auf das begrenzt was jeder macht, kannst du auch nur wie jeder andere werden ;)

Schritt 1: Erwachsen werden.

Bis dahin hast du genug Zeit, um zu berechnen, ob sich das tatsächlich lohnt. Steuern nicht vergessen!

Am besten garnicht weil der Drops ist schon seit einer halben Ewigkeit gelutscht.

Wenn du nicht eine absolut einzigartige Werbestrategie hast setzt du nur dein Kapital in den Sand, welches du auch sinnvoll investieren könntest.

Desweiteren bist du mit 14 noch nicht voll geschäftsfähig weshalb du ohne deine Eltern noch vorm Anfang scheitern wirst und ich bezweifle dass die für ihren 14 Jährigen Sohnemann ein Gewerbe anmelden weil wenn das schief läuft müssen die dann rechtlich dafür aufkommen.