Widerspruch Meisterprüfung?

1 Antwort

Liebe/r BenutzerNam,

nein, ein Widerspruch ist meines Wissens und nach meinem Dafürhalten nicht nötig, um bei einer - wahrscheinlich nicht bestandenen (?) Meisterprüfung, wie ich nach Deiner Frage zu vermuten wage - Widerspruch einzulegen.

ABER:

Sooo, wie Du mir sprachlich erscheinst, würde ich Dir raten, Dir dieses wichtige Schreiben von einem wahren Kenner der deutschen Sprache verfassen und schreiben zu lassen, der nicht nur über einen exzellenten Stil und beste Sprachgewalt, sondern über ebensolche hervorragenden und unverzichtbaren Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung verfügt - die Du, liebe/ r BenutzerNam, wie ich in Deiner Frage feststelle, ganz offensichtlich n i c h t hast!

Ich werde mir daher erlauben, Dein obiges Schreiben in korrektem Deutsch und fehlerfrei nochmals zu schreiben und zu wiederholen, sodass Du sehen kannst, dass Du allein in diesem einzigen kleinen und doch so wichtigen Satz nicht nur einen, sondern gleich eine ganze Menge an Fehlern gemacht hast!

"Hallo Leute,

müsste man den Widerspruch über das Ganze über einen Anwalt machen, oder geht es, wenn es von meiner Seite aus geschieht?"

Oder Alternative Ende:

"[...] müsste man den Widerspruch über das Ganze über einen Anwalt machen, oder geht es, wenn ich den Widerspruch verfasse?"

Du siehst anhand dieses einen kurzen Satzes, lieber BenutzerNam, wieviele Orthografie-, also Rechtschreibfehler, ebensolche Grammatik- wie auch stilistische Fehler und am Ende auch noch Satzsetzungsfehler (Komma etc.) Du darin gemacht hast!

Dabei, liebe/r BenutzerNam, möchte ich hervorheben, dass es mir dabei um alles andere als darum geht, Dich hir zu kritisieren oder Dich etwa herunterzubuttern! Nein! Ich wollte Dir damit nur zeigen, dass Dein Deutsch n i c h t die nötige Qualität hat, um einem angemessenen Widerspruchsschreiben standhalten zu können, das Du bei der entsprechenden Stelle, die für Deine Meisterprüfung zuständig ist, einreichen kannst!

Denn: Wenn Du auf diesem Niveau Deinen Widerspruch schreibst und Deine Prüfer werfen auf Deinen Brief, von dem ich annehme, dass auch dieser voller Fehler und in ebensolchem schlechten Deutsch geschrieben sein wird, auch nur den ersten Blick, haben Sie schon genug - und haben Ihr Urteil über Dich gefällt: Durchgefallen! Denn jeder Dir noch so wohlwollend gegenüberstehende Prüfer wird sich sagen: "Ein zukünftiger Meister seines Fachs, der nicht einmal zu einem einfachen fehlerfreien Schreiben in deutscher Sprache, der Sprache unseres Landes, fähig ist und ein solch niedriges Sprach- und Wissensniveau hat, kann mit Sicherheit auch kein guter und nicht einmal auch nur ein ausreichender Meister sein! Der Mann soll erst mal ordentlich Deutsch lernen!"

Daher, liebe/r BenutzerNam, rate ich Dir, Dich auf die Suche nach einem guten, der deutschen Sprache mächtigen Freund zu machen - oder in der Tat einen Anwalt aufzusuchen, der diesen Brief für Dich schreiben wird!

Es ist gewiss keine Schande, kein perfektes oder auch kein besonders gutes Schriftdeutsch zu können! Ich kenne einige Anwälte, die, zumindest was mein Sprachniveau anbelangt, mir in ihren für mich verfassten Schriftsäzen zu viele Fehler gemacht haben, sodass ich diesen Menschen letztlich sogar mein Mandat entzogen habe, da ich der Meinung bin, ein Anwalt sollte zumindest in der Lage sein, einen kurzen Brief fehlerfrei zu schreiben! Doch scheinbar ist es inzwischen auch bei den Juristen außer Mode gekommen, zur Ausübung ihres Berufes die deutsche Sprache beherrschen und dieser mächtig sein zu müssen! Was ich sehr bedauerlich und auch ebenso bedenklich und durchaus alarmierend finde!

So wünsche ich Dir, liebe/r BenutzerNam viel Glück eine glückliche Hand und ein gutes Gelingen! Und für Deine Zukunft allezeit alles Gute!

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag Menschen!