Wg und Miete?
mein Mitbewohner und ich sind damals als paar eingezogen haben uns dann getrennt und leben nun seit 4 Jahren zur Miete als wg wir sind beide im Hauptmietvertrag er sagt nun er ist ein Monat weg zahlt aber für den Monat denn er eh nicht in der Wohnung ist keine Miete also sein mietanteil.
Meine frage ist jetzt darf er das ?
2 Antworten
Ihr beide schuldet dem Vermieter die volle Miete. Wie ihr das untereinander regelt, bleibt euch überlassen. Bei vielen "Zusammenwohnern" zahlt einer mehr als der/ die andere/n. Auch in eurem Fall wäre es sinnvoll gewesen, eine schriftliche Abmachung zu treffen, auf die sich jeder im Zweifel berufen kann...
Du kannst jetzt lange und intensiv versuchen, ihn zu überzeugen, oder du bittest ihn, seine persönlich(st)en Dachen für diesen Monat aus "deinem zweiten Zimmer" zu entfernen (es gehört bekantlich dem, der dafür zahlt), damit du für den Monat einen Untermieter finden kannst. Natürlich für das möblierte Zimmer, keiner bringt für 4 Wochen sseine Möbel mit...
Wenn dann die Schanppatmung einsetzt, diskutiert nochmal andere Lösungen. Z.B. eine Ratenzahlung, wenn wenigstens du ein paar Cent auf der hohen Kante hast, um diesen Monat abzudecken, oder Mietfreiheit in deinen nächsten 4 Abwesenheitswochen...
Nein darf er nicht.
Wenn er nachweisen kann das weniger Nebenkosten anfallen, kann er da etwas weniger zahlen.
Die Kaltmiete muss er als gleichberechtigter Mieter aber mittragen.
Sonst kannst du ja auch so Anfangen und nach Stunden abrechnen welche du nicht zu Hause bist und zahlst dann nur noch die hälfte an Miete.
Deinen Vermieter juckt das aber wenig er kann sich die Miete von euch beiden hohlen , oder halt nur von einem komlett,.