Werkstudent aufhören - nicht mit Studium zu tun?

1 Antwort

Um die Werkstudiregelung anzuwenden, bedarf es keinen inhaltlichen Zusammenhangs von Job und Studium.

Nicht ersichtlich ist, warum die Rentenversicherungsbeiträge so hoch wie dargestellt sein sollen, also warum der Übergangsbereich womöglich nicht in Anspruch genommen wird.

Die Kosten der studentischen bei Wegfall der Familienversicherung sollten stets mitbedacht werden.