Werde ich deswegen abgelehnt?

2 Antworten

Das kann dir hier keiner beantworten, denn nur die wenigsten kennen das Verfahren. Wenn zuerst ein Computer das nach Vollständigkeit prüft, kommt es entweder durch oder zeigt einen Fehler an. Dann würde es auffallen und ein Sachbearbeiter würde das sehen. Dann sieht der auch, dass es zu Fehlern bei der Benennung kam und du eigentlich alles abgeschickt hast.

Es kann jedoch sein, dass besagt E-Mail vom Computer als falsch ausgewertet und dann aussortiert wird. Dann wären deine Chancen sehr gering.

Wenn es von vornherein von einem Sachbearbeiter bearbeitet wird, wird dem das auffallen und wenn er nett ist, lässt er es durchgehen.

Was du aber machen könntest, wäre eine Mail zu verfassen, in der du von dem Missgeschick berichtest. Dann bist du auf der sicheren Seite

Inkognito-Nutzer   02.01.2024, 17:04

Berichtigen ist schwierig, da ich Angst habe, dass die ganze Geschichte wieder verdreht wird....

Oder meinst du, dass ich mich kurz rechtfertige ?

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2CrazyBoy  02.01.2024, 17:09
@Inkognito-Fragesteller

Rechtfertigen meine ich nicht. ich hätte eher an sowas gedacht, wie:

“Sehr geehrter Herr…

leider ist mir soeben aufgefallen, dass bei meiner Bewerbung (unter dem Namen …) zu dem … ein Fehler unterlaufen ist. Anscheinend wurden die Namen der Dokumente vertauscht und es kann zu Missverständnissen kommen. Soll ich Ihnen besagte Dokumente noch einmal zukommen lasse? Oder reicht Ihnen diese Info?

Viele Grüße

…“

So in der art hätte ich das formuliert. Aber wahrscheinlich noch mit mehr Infos. ich kenne nur deinen Stand der Dinge gerade nicht

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Schreib noch eine Mail, wo du die Behörde darauf hinweist, dass ein Fehler unterlaufen ist, alternativ ruf dort an und lass das abklären. Deswegen wirst du aber nicht ausgeschlossen werden.