Wer haftet für einen gefälschtes Persobild?
Moin,
beispielsweise man Photoshopt was an seinem Ausweis, z.B. das Geburtsjahr.
Wer haftet dann, wenn es auffliegt?
Der der es gephotoshopt hat oder der der den Perso (der Besitzer) verwendet?
3 Antworten
Siehe §267 StGB:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wahrscheinlich beide wegen Urkundenfälschung!!
Woher ich das weiß:Recherche
Beide natürlich!