Wer bezahlt Tierarztrechnung von HartzIV-Empfängern?

12 Antworten

Das kommt auf den Arzt an. Er muß es nicht behandeln, ein Tier gilt immer noch als "Sache", auch wenn sich da in den letzten Jahren ein wenig was getan hat. Er könnte es von seinem Leiden erlösen, z.B. durch Verbareichung von Barbituraten oder Ketamin. Beim Menschen ist das leider noch nicht erlaubt, d.h. "Sachen" dürfen "kaputtgemacht" werden auch wenn du an dieser "Sache" (das Lebewesen) hängst, während zeitgleich ein todkranker Mensch, der sich nichts sehnlicher wünscht als endlich zu sterben, nicht sterben darf, weil er laut Bibel die Krone der Schöpfung ist und Selbstmord (oder Tötung auf Verlangen) eine Sünde. Und wie sich das für einen säkularen Staat gehört wird das auch strafrechtlich verfolgt, ist doch logisch.

Ja, wir sind schon ein modernens Land......

In einigen Städten Deutschlands gibt es TÄ, die 1x monatlich an einen bestimmten Platz in der Stadt kommen, und dort kostenlos Tiere, von Obdachlosen und Hartz 4lern, behandeln. Z.B. "Underdog" in Düsseldorf.

Ich vermag hier kein wirkliches Problem zu erkennen.


Vertragspartner des Tierarztes und somit Schuldner ist der Eigentümer des Tieres bzw. der die Behandlung in Auftrag gibt.

In diesem Fall dann der Hartz4 Empfänger.

Für diesen gelten keine Sonderregelungen, er muss also wie jeder andere auch die finanzielle Sorge für sein "Luxustier" selbst tragen.

Ich hatte bereits als Student, also zu einer Zeit in welcher man regelmäßig finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, bereits zwei Katzen und natürlich war ich für deren Unterhalt in allen Belangen selbst verantwortlich und nicht etwa der Staat.

Das Problem liegt daran, dass der Arzt u.U. die Behandlung verweigern kann. Der Rest ist sowieso klar.

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@wueselduesel

Ja, aber das ist kein Problem des Sozialrechts, selbstverständlich kann der TA die Behandlung des Tieres verweigern !

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@AllesKnower

Richtig. In einem gesundem Staat sollte es aber eine Frage des Sozialrechts sein. Genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben.

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Kann ich Dir aus erster Hand sagen, denn ich habs erlebt.

Variante a) Der Tierhalter kratzt das Geld irgendwie zusammen. Einige Tierärzte bieten Ratenzahlung an.

Variante b) Der Tierschutzverein übernimmt das, auf Antrag des Tierhalters, ganz oder teilweise. Bis das geklärt ist, macht der Tierarzt keinen Handschlag.

Variante c) Der Tierhalter darf das Tier, so wie es ist, wieder mit nach Hause nehmen.

Und, so traurig das ist, das ist kein Witz. Wobei z.B. eine Operation von z.B. 6-700 Euro bei einem Bruch auch ein Kleinverdiener nicht aus der Portokasse bezahlt und wenn der Arzt das Tier bis zur Bezahlung behalten würde, wären die inzwischen auflaufenden Futter- und sonstigen Kosten höher als die Rate, die der Betreffende zahlt, also unsinnig.

Ein Tierarzt der ein Tier nicht behandelt tötet dieses nicht.

Empfänger von Sozialleistungen halten in der Regel keine Nutztiere sondern in dem Sinne "Schoßtiere". Das sollte man grundsätzlich nur tun, wenn man finanziell dazu in der Lage ist die Folgekosten zu tragen.

Die Verantwortung für fehlende tierärztliche Versorung trägt also der Halter allein.

Ich verdiene gut und halte mir einen Hund. Als das Tier 10 Jahre ist, werde ich durch einen Unfall zum Sozialfall. Und nun? Weg mit dem Viech - das ist doch nur Luxus!? Man wird nicht als Sozialfall geboren, zumindest werden es die wenigsten.

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@Slizia

@Slizia: Falls du es noch nicht mitbekommen hast: Wir leben im Kapitalismus, da zählen deine menschlichen Belange und Gefühle nicht.

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@wueselduesel

Im übrigen hast du eine interessante Logik. "Man wird ja nicht als Sozialfall geboren, zumindest werden es die wenigsten."

Du meinst also, dass nur derjenige ein Recht auf Tiere (oder allgemein auf Besitz und menschliche Würde) hat, der vorher gearbeitet hat??? Wenn ein Kind als "Hartzi" geboren wird, hat es dieses Recht automatisch nicht? Damit wären wir wieder bei der sog. "Deutschen Ideologie" - nur wer arbeitet soll auch essen.

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@wueselduesel

Es geht nicht darum, wie man geboren wird, sondern darum, wer den Unterhalt für das Tier schuldet und das ist nun mal der Halter bzw. Vertragspartner der Tierarztes bei einer Behandlung. Die Antwort ist somit zutreffend.

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@AllesKnower

An der Antwort von HeinMueck habe ich nicht gezweifelt. Lediglich der "Zusatz" von Slizia wurde kritisiert.

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