wenn unsere Katze drinnen eingesperrt worden ist und die Nachbarn für einige Tage verreist sind?
Diese Nachbarn sind extrem misstrauisch, verriegeln und verrammeln grundsätzlich alles, auch wenn sie nur mal kurz spazieren gegangen sind. Niemand hat Schlüssel, auch nicht die nächste Verwandte.
Da es öfters vorgekommen ist, dass sie unsere Katze aus Versehen in der Garage einsperren frage ich mich nun, was wenn sie für einige Tage wegfahren sollten?
Darf ich dann das Fenster einschlagen, um die Katze vor dem Hungertod zu bewahren? Wie ist es denn rechtlich gesehen - einerseits kann ich nicht aufpassen, wo die Katze herumläuft - Freigänger!, andererseits müssten doch die Nachbarn auch schauen, ob alles i. O. ist, bevor sie wegfahren und alles verschließen?
Danke für den Rat.