Wer bekam Arbeitslosenhilfe in der Weimarer Republik?

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Im Jahresdurchschnitt war die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Reich von 18,6 Mio. (Juni 1929) auf 11,5 Mio. (Januar 1933) zurückgegangen. Der Höchststand der registrierten Arbeitslosigkeit war im Februar 1932 erreicht: 6.128.429.

Die Arbeitslosenunterstützung wurde in der Höhe und in der Dauer gekürzt, die Bedingungen verschärft (z. B. längere Wartezeit/Anwartschaft, geringere Leistung etc.) und für bestimmte Personengruppen wie verheiratete Frauen und Jugendliche wurde die Arbeitslosenunterstützung ganz gestrichen. Bei steigenden Arbeitslosenzahlen ging die Zahl der Unterstützten zurück, viele wurden an die Wohlfahrt (Sozialhilfe) verwiesen, die wiederum die eigenen Leistungen kürzte.

Am 31. Dezember 1932 erhielten von den reichsweit 5.772.984 Arbeitslosen 17,7 % (791.868) die Arbeitslosenunterstützung (Alu) der Arbeitslosenversicherung, 28,6 % die Krisenfürsorge (Kru), 53,7 % waren Wohlfahrtserwerbslose, 22,4 % erhielten keine der drei Leistungen. Am 15. Januar 1932 hatten noch 1.779.113 Arbeitslose die Alu erhalten. Auch die anderen Sozialversicherungen wie Kranken- und Rentenversicherung reduzierten ihre Leistungen. Diejenigen, die noch Arbeit hatten, mussten Lohnkürzungen hinnehmen, während andererseits die Verbrauchssteuern angehoben wurden.

Quelle: Dieter G. Maier (Dipl. Soziologe und Fachautor Arbeits- und Sozialpolitik)