Wenn mein Nachbar Giebelnutzungsrecht hat, gehört der Giebel dann mir?
2 Antworten
Wenn er Dir gegenüber ein "Giebelnutzungsrecht" hat, dann gehört der Giebel wohl erst mal Dir, Du musst es aber eben zulassen, dass er Deinen Giebel in der einen oder anderen Weise (was genau, müśste man im Einzelfall prüfen, im Streitfall beim Anwalt) nutzen darf.
Einzelheiten müsste man da entweder mit Anwalt und Gericht klären oder aber halt sich mit dem Nachbarn einigen.
Die Mauer wurde von meiner Familie gebaut . Irgendwann vor langer Zeit. Die möchten wir erneuern. Noch ist kein Nachbarschaftsstreit ausgebrochen. Aber wir möchten es geklärt haben, da sie ja bündig mit dem Giebel verläuft. Anfragen an Bauamt und Katasteramt haben ergeben, das das Ganze vermessen werden sollte. Da nach dem Krieg alles schnell aufgebaut worden ist wäre jetzt Vieles durcheinander. Aber eine Vermessung ist nicht gerade billig.
Nun, es könnte sein, dass das Recht ihm eben erlaubt, da die Mauer zu haben, obwohl das normalerweise nicht zulässig wäre. Genau prüfen kann das, wenn nötig, nur ein Anwalt.
Nein, darf nur nutzen
Sorry, habe mich verlesen. Ihm gehört er jedenfalls nicht, wenn er nur Nutzungsrecht hat.
Das heißt er darf ihn nutzen, ist aber nicht sein Eigentum.
Es geht um eine Vorgartenmauer, die bündig mit dem Giebel verläuft.