Wenn man ein Haftbefehl in Deutschland hat und das Konsulat in Polen betritt wird man festgenommen?

2 Antworten

Bei Konsulate und bei Botschaften gelten jedeglich die Gesetze der vertretenden Länder aber sind kein Hoheitsgebiet des Vertretenden Landes, bedeutet das Deutsche Konsulat in Polen ist auf Polnischem Staatsgebiet aber es gelten Deutsche Gesetze.

Es könnte also sein das du auch mit Haftbefehl von Deutschland alleine nicht verhaftet wirst, erst wenn es ein internationaler Haftbefehl der Fedpol, Interpol, etc ist.

Botschaften und Konsulate sind gemäß Wiener Übereinkommen über diplomatische Vertretungen nicht „exterritorial“, sondern genießen lediglich besonderen Rechtsschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Übereinkommen von 1961, das praktisch alle UN-Mitgliedstaaten unterschrieben haben, legt fest: Alle Personen mit Diplomatenstatus sind verpflichtet, „die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.“ Die Definition dieser Einmischung unterliegt dem Gastland.

Das deutsche Konsulat ist deutsches Hoheitsgebiet und ja, auch da werden Haftbefehle vollstreckt. Möglicherweise kann auch Polen selber den Haftbefehl vollstrecken. Es gibt nämlich keinen reinen deutschen Haftbefehl.