Wenn Kleingewerbe angemeldet ist jeden Monat Steuererklärung?

1 Antwort

Sofern Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, musst Du keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Als Regelbesteuerer wären diese quartalsweise oder monatlich abzugeben.

Die Steuererklärungen für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sind einmal jährlich abzugeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.