Kleingewerbe nicht umgemeldet. Muss ich mit Strafzahlung rechnen?

2 Antworten

Sobald sich die Anschrift des Betriebes ändert, muss beim Gewerbeamt eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. Eine Ummeldung ist auch dann nötig, wenn es sich um Zweigniederlassungen oder Zweigstellen handelt. Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt oder Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus.

PS: Es gibt in D gar kein "Kleingewerbe", sondern nur eine Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Melde das Gewerbe doch einfach zum 1.10. um.

Wenn das Gewerbeamt sonst irgendwann merkt, dass du deinen Betrieb verlegt hast, gibt es ein Bußgeld.