Kleingewerbe nicht umgemeldet. Muss ich mit Strafzahlung rechnen?
Ich habe einen Nebenjob, durch welchen ich ungefähr 220€ im Monat dazuverdiene. Dafür habe ich in meiner Heimatstadt ein Kleingewerbe angemeldet. Jetzt bin ich allerdings Anfang des Jahres umgezogen und habe bis jetzt vergessen, das Kleingewerbe um- bzw. neu anzumelden. Muss ich hier mit einer Strafe rechnen?
2 Antworten
Sobald sich die Anschrift des Betriebes ändert, muss beim Gewerbeamt eine Gewerbeummeldung durchgeführt werden. Eine Ummeldung ist auch dann nötig, wenn es sich um Zweigniederlassungen oder Zweigstellen handelt. Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt oder Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus.
PS: Es gibt in D gar kein "Kleingewerbe", sondern nur eine Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG
https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Melde das Gewerbe doch einfach zum 1.10. um.
Wenn das Gewerbeamt sonst irgendwann merkt, dass du deinen Betrieb verlegt hast, gibt es ein Bußgeld.