Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung?

1 Antwort

Das Gewerbeamt schickt die Gewerbeanmeldung an das Finanzamt.

Das Finanzamt übersendet Dir daraufhin einen Fragebogen zu steuerlichen Erfassung.

In dem Fragebogen vom Finanzamt wird dann angegeben ob Mitarbeiter beschäftigt werden (wegen der Vergabe der Lohnsteuernummer/Betriebsnummer) und auch Angaben zur Umsatzsteuer.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Vorschrift. Wenn man dahin optiert, ist man fünf Jahre dran gebunden, es sei denn, man Überschreitet die Umsatzgrenze. Im Fragebogen werden auch weitere Fragen gestellt, z.B. die Besteuerungsart Soll- oder Ist-Versteuerung (Versteuerung der Einnahmen mit Zahlung oder bereits mit Rechnungsstellung. Die Ist-Versteuerung bedeutet, dass bei Nichtzahlung des Kunden keine Steuer an die Finanzbehörde abgeführt werden muss. Es IST bezahlt und SOLL nicht erst bezahlt werden, daher auch die Namen.).

Durch die Kleinunternehmerregelung muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, aber es kann auch keine Vorsteuer von Eingangsrechnungen gezogen werden. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer durchlaufend.

Die Gewinne aus dem Gewerbe unterliegen allerdings der Einkommensteuer und müssen mit den persönlichen Steuersatz besteuert werden. Im Gegensatz zur Arbeitnehmertätigkeit hat das Finanzamt hierfür noch keine Steuer erhalten. Beim Lohn wird die von der Firma einbehalten und treuhänderisch an die Finanzkasse bezahlt. Da nicht versteuerte Einkünfte erziehlt werden, besteht für die Einkommensteuer eine Abgabepflicht. Des Weiteren muss auch eine Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.

Am besten suchst Du Dir einen Steuerberater, vor Ort, der dich zum einen in der Gründung unterstützen kann und die steuerlichen Angelegenheiten regelt. Der kann auch beim Ausfüllen des Fragebogens vom Finanzamt helfen. Das kostet natürlich Geld, es lohnt sich aber zu vergleichen, da es günstigere und teurere Berater gibt. Meist sind eher die großen Gesellschaften Preis-intensiver als kleine Einzelkämpfer.

Ein Unternehmen zu Gründen und zu führen, setzt ein gewisses Know-how vorraus. Man muss Preise kalkulieren können, die steuerlichen Aspekte im Blick behalten und sich auch um die Kammer, BG, Gefährdungsbeurteilung, Versicherungen (was ist wenn beim backen ein Unfall passiert?) etc. Gedanken machen. Sollte man diese skills nicht haben, kann man diese in Gründerseminaren beispielsweise von der IHK kostenfrei erwerben. Auch die Krankenkassen bieten kostenlos Seminare an, beispielsweise zum Thema Lohn.

Ich habe jetzt mal mehr beantwortet, als gefragt war. Hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Viel Erfolg.

philbackt 
Fragesteller
 14.04.2022, 11:09

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Nur wo genau gebe ich an, dass ich die Kleinunternehmer Regelung nutzen möchte?

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