Wenn ich meine Arbeitskleidung nach der Kündigung behalte wie lange kann es strafbar sein?
5 Antworten
Als ich vor gut einem Jahr meinen Job wechselte, habe ich meinen alten Arbeitgeber einfach gefragt, ob ich meine Arbeitsschuhe behalten dürfe. War überhaupt kein Problem.
Also: Fragen kostet nichts!
Ansonsten würde ich das Zeugs 6 Monate aufbewahren, so daß der Ex-Arbeitgeber genug Gelegenheit hat, diese zurückzufordern.
Die Unterschlagung verjährt 3 Jahre nach Vollendung der Tat.
Das liegt in der Hand deines Arbeitgebers und was für eine Arbeit du damit ausgeübt hast. Ich würde jetzt nicht mit einer echten Polizeiuniform als Zivilist rumrennen. Wäre ja Amtsanmaßung. Frag am besten deinen Arbeitgeber.
Also als ich vor 4 Jahren meinen Job wechselte durfte ich die gesamte Arbeitskleidung behalten: Bundhose, 3in1 Fuktionsjacke, Sicherheitsschuhe, Socken.
Ich würde einfach mal den Personalchef oder den Chef fragen.
VG
Überhaupt nicht. Gib doch einfach die Kleidung zurück und es gibt kein Risiko. So wichtig kann sie dir doch nicht sein, oder?
verjährung sind immer ab dem nächsten jahr an gerechnet oder?