Wenn ein Käufer eine Mangelhafte Lieferung bekommen hat, hat er von Anfang an das Recht auf Nachherfüllung?
2 Antworten
Natürlich. Was soll denn sonst passieren müssen, dass er das recht erwirbt? Mangel ist nun mal Mangel, und wenn der Mangel selbst nicht als Eigenschaft des Produktes in den Vertrag ausgenommen wurde, dann ist der Verkäufer auch in der Nacherfüllungspflicht.
Er muss den Mangel natürlich rügen. Der Versender kann ja nicht wissen, dass die Sendung unvollständig war.
DerHans
06.07.2020, 09:58
@Magic123663
Er muss dem Lieferanten ja die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Das geht ja nicht von jetzt auf gleich.
Und bei geringfügigen Mängeln entfällt das Recht des Käufers auf
Nachherfüllung, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises? Also eines davon