Welches Geld und wie viel bekomme ich generell in der Schwangerschaft?

7 Antworten

Bist Du berufstätig? Dann gibt es von der Krankenkasse sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt das Mutterschutzgeld, 15 Euro am Tag (glaube ich). Der Arbeitgeber stockt dann bis zum bisherigen Nettoverdienst auf. Nach der Geburt gibt es ein Jahr lang Elterngeld, mindestens 300 Euro, mehr nur bei entsprechendem vorherigen Verdienst. Wird aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Und Kindergeld gibt es (momentan 184 Euro monatlich), bis das Kind die Ausbildung beendet hat.

Alles in allem ganz nett - aber nicht lohnend. Rein finanziell gesehen zahlt man mit Kindern immer drauf.

6 Wochen vorher bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Dann Elterngeld kommt auf den verdienst an. Mindestsatz 300€ 1 Jahr lang . Bei allein Erziehenden etwas Länger. Man kann es auch auf zwei Jahre beantragen da bekommt man dann aber monatlich nur die Hälfte.

Dann bekommst Du Kindergeld, das kannst du gleich im Krankenhaus beantragen.

Und bei der Familienkasse kannst du dann noch einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Kommt aber auf deine Einkünfte etc. an ob du den Zuschlag bekommst.

Du kriegst während der Schwangerschaft deinen Lohn weiter, bis du in den Mutterschutz kommst. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nachher bist du rechtlich nicht erwerbsfähig und bekommst daher Mutterschutzgeld von der Krankenkasse i.H.v. maximal 13 Euro pro Tag oder 385 € pro Kalendermonat. Die Differenz zum Einkommen wird vom Arbeitgeber getragen und stellt insoweit einen (gesetzlich begründeten) arbeitsvertraglichen Anspruch dar.

Nach Geburt des Kindes erhältst du Elterngeld bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes i.H.v. 67% deines Nettodurchschnitts des letzten Jahres, wenigstens 300 €.

Noch Fragen?

Helpplease 
Fragesteller
 15.01.2010, 23:07

Also bekommt man nur Mutterschtzgeld und Elterngeld?

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Tonarel  15.01.2010, 23:13
@Helpplease

Und Kindergeld von 184 €.

Einen Kinderzuschlag von maximal 140 € kannst du auch noch beantragen. Dazu musst du aber trotz Eltern- und Kindergeld noch ALG-II-Bedarf haben, der durch den Kinderzuschlag soweit abdeckbar sein muss, dass unter Bezug von Wohngeld dein ALG-II-Bedarf entgültig gedeckt ist.

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Schau mal hier....

google mal nach :

Elterngeldrechner mutterschaftsgeld

dann kindergeld seit diesem jahr 184 pro kind.

und dann kannst du noch kinderzuschlag beantragen. aber nur wenn du kein hartz4 bekommst.