Welche Tätigkeiten dürfen mit Kleingewerbe ausgeführt werden?
Hallo zusammen, habe da mal eine Frage. Bin von Beruf Konstrukteur und habe vor, ein Kleingewerbe anzumelden. Entstanden ist die Idee grundsätzlich, weil Bekannte von mir (welche ein Gewerbe haben) mal gefragt haben, ob ich mal bei Ihnen ab und zu einsteigen könnte, wenn "Not am Mann ist". Dabei geht es um unterschiedliche Tätigkeiten wie einem Zimmermann helfen (nur Hilfstätigkeiten), oder Landschaftsgartenbau (Ausheben, Pflastersteine umherschippen).
Natürlich könnte ich mich auch konkret mit Konstruktionsdienstleistungen nebengewerblich tätig machen (ohne jetzt eine genaue Idee zu haben, aber das macht mir grundsätzlich Spaß). Es geht einzig und allein drum, bei verschiedenen Tätigkeiten offiziell helfen zu können, ohne es natürlich schwarz zu machen, deshalb die Kleingewerbeanmeldung.
Ist es ein Problem, mich mit Konstruktionsdienstleistungen anzumelden und dann aber z.B. beim Zimmermann auf dem Bau auf Stunden helfe Holzbalken zu schleppen, was ja nichts mit Konstruktion zu tun hat?
Eine Anmeldung als 450 Euro Kraft bei den jeweiligen Bekannten kommt nicht in Frage, weil die Arbeiten nur sporadisch vorkommen, vielleicht auch nur 3x im Jahr.
Stehe deshalb extrem auf dem Schlauch, wie es für mich denn möglilch ist, offiziell hier mit Hand anzulegen.
2 Antworten
Also ein "Kleingewerbe" gibt es so in D gar nicht! Du meinst wohl die Kleinunternehmer-Regelung!?
Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du in klicktipps.de unter Knowhow zur Gründung des eigenen Gewerbes
Ich denke mal, dies spielt nur eine Rolle falls du handwerkliche Tätigkeiten mit geforderter Meisterausbildung ausübst...
Also solche "erlaubnispflichtige Gewerbe" wie z.B. hier in den Links: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Anmeldung/Gewerbeanmeldung-Taetigkeitsbeschreibung.html
wobei auch da es ja unerheblich ist, in welchem Umfang die Tätigkeit ausgeführt wird.
"Kleingewerbe" gibt es gar nicht. Es ist ein Gewerbe als Einzelunternehmer. Unterhalb gewisser Schwellwerte gibt es dann eben Erleichterungen, z.B. die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer. Oder Du musst nur EÜR machen und keine Bilanz. Oder eine evtl. Krankenversicherung erfordert keine höheren Beiträge.
Hi, danke für die Antwort, aber diese Sachen vom steuerlichen Sinn kenne ich bereits von der PV Anlage. Mir geht es hauptsächlich um die Tätigkeiten, welche ich machen darf, wenn ich mich z.B. mit "Konstruktionsdienstleistungen" anmelde.
ob du die machen darfst oder nicht ist komplett unabhängig davon in welchem Umfang du die Tätigkeit ausführst.
Ok, super. Also heisst das wohl ich kann ein Gewerbe anmelden das heisst irgendwie Konstruktionsdienstleistungen xxx und aber als Tätigkeitsbereiche kann ich mehrere Dinge auflisten, solange diese nicht irgendwie eine bestimmte Fachausbildung erfordern (kfzler, welcher auf einmal holzhäuser im Nebengewerbe erbaut :D) Ich möchte auch nicht irgendeinen Handelsregistereintrag oder so haben, welcher jährliche Kosten verursacht. Wie gesagt ich habe keine konkrete Idee, wie jetzt z.B. jemand der jetzt bewusst und gezielt nebenher Tische baut oder so, sondern mir gehts erstmal einzig und allein darum, dass ich legal Rechnungen schreiben darf, wenn ich jemandem offiziell geholfen habe (bei Tätigkeiten, welche ich machen darf). Und dafür wird dann natürlich auch eine Ordnungsgemäße Steuererklärung usw. gemacht
Hi, danke für die Aufklärung, ich habe mich auch mit dem "Kleingewerbe" doof ausgedrückt. Die Unterschiede sind mir klar und es geht einfach um eine Nebentätigkeit, für die ich mir einen Gewerbeschein holen möchte. Die gewählte Besteuerung usw. mal außen vorgelassen geht es mir um die Tätigkeit an sich, welche ich ausüben darf. Angenommen ich eröffne das Gewerbe und gebe als Tätigkeit "Konstruktionsdienstleistungen" an. Ist es dann relevant, wenn ich dem Zimmermann von "nebenan" unter die Arme greife und ihm am Schluss einfach Stunden für irgendwelche Hilfstätigkeiten auf Rechnung setze, welche NICHTS mit Konstruktionsdienstleistungen zu tun haben. Bin ich von dieser Angabe in meiner Tätigkeit vollumfänglich abhängig?