Welche Strafe erhält man wenn man mit 14 auf dem Balkon eines Nachbarn springt?
Guten Tag,
Letzte Woche war ich bei einem Freund auf Besuch Als wir auf dem Balkon gegangen sind erkannte ich dass, es sicher möglich ist schnell rüber und wieder zurück zu hüpfen.
Durch mein noch nicht diagnostiziertes ADHS musste ich es auch unbedingt machen🤦🏻. Die Nachbarin war scheinbar doch Zuhause und nicht sehr erfreut darüber.
Kurz danach ging ich nochmal hinüber um mich zu entschuldigen. Angeblich telefonierte sie mit der Polizei wobei sie an der tür noch aufgelegt hat um später zurück zu rufen sie meinte das sowas nicht mehr vorkommen soll und das ich glück hatte.
Scheinbar aber hat sie tatsächlich nochmal angerufen und eine Anzeige gemacht nun Frage ich mich was ist die Strafe dafür als 14 Jähriger und kann ich da noch irgendwas dagegen machen, ich hatte keine bösen Absichten o.ä.
4 Antworten
Wenn es zu einer Anzeige kommt, dann diagnostiziert der Staatsanwalt Hausfriedensbruch. (Der versuchte Einbruch ist doch sehr weit hergeholt.) Und der Kollege Richter würde dem zustimmen. Das ist aber ein Antragsdelikt. Sprich: Wenn keine Anzeige erfolgt, dann gibt es auch keine Strafe. Mit anderen Worten: Ich würde zu den Leuten gehen, eine riesengroße (!) Tafel Schokolade mitbringen und mich entschuldigen. Könnte sich lohnen. Sonst kann es halt sein, dass Du einiges an Sozialstunden zu absolvieren hast.
Nun, wenn die Anzeige läuft, dann läuft sie. Damit sind schon mal die ersten Kosten da. Wenn sie einen Anwalt nimmt, dann geht es weiter.
Ja ja immer dieses ADHS. Scheint wohl mittlerweile jeder Jugendliche zu haben. Kein Wunder, dass euch keiner mehr ernst nimmt. Erklärt aber wenigstens, weshalb es so viele 30 Sekunden Videos gibt. Mehr Aufmerksamkeit habt ihr ja nicht
Steng genommen Haus Friendens Bruch
Aber praktisch wird dir nichts passieren. Höchstens etwas meckern das du den Blödsinn lassen sollst
ADHS ist keine kognitive Einschränkung, bei der man die Konsequenzen seiner Tat nicht erkennen kann.
Im besten Fall wird die Staatsanwaltschaft "nur" wegen Hausfriedensbruchs (§123 StGB) ermitteln, ansonsten kann man das auch als versuchten Einbruchsdiebstahl (§244 StGB) werten.
Mit 14 bist Du strafmündig, als Minderjähriger fällst Du aber unter das Jugendstrafrecht. Das genaue Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters, ich tippe hier mal auf Sozialstunden.
Hatte es mit einer tüte Flippers ja versucht die Frau die dort wohnt ist scheinbar sehr stur