Welche Argumente führt Bismarck gegen eine parlamentarische Monarchie an und welche Funktion räumt er der Landes- bzw. Volksvertretung lediglich ein?

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Seine Argumente gegen die parlamentarische Monarchie waren das ein starker Monarch erst Preußen so groß gemacht hat und und auch nur ein starker Monarch es groß halten kann. Parlamentarischer Liberalismus war für nur ein Mittel zum Zweck der auf keinen Fall so stark sein durfte das er den Plänen von ihm und dem Kaiser in den Weg kommen konnte. Deshalb gab er den Parlamenten mit Volksvertretern nur eine Schein Macht. Die Parlamente waren da aber hatten keine wirkliche Macht. Sie konnten nicht den Kaiser und Reichskanzler kontrollieren, ihm keine Vorschriften machen oder ihn gar absetzen. Das einzige was sie machen war das Verfassen von Gesetzen die aber der Kaiser auch kippen konnte.

Woher ich das weiß:Hobby – Die Geschichte ist meine große Leidenschaft
Vogtland740  21.08.2021, 16:22

Ja ein unglaublicher Monarch, ein Mörder wie er im Buche steht:

In Sachsen ist zum Glück mit den Monarchen Schluß, seit Sachsen von Napoleon besetzt war. Danach wurden die Pachtgrundstücke der Rittergüter an die Pächter als Grundeigentum übergeben. Und auch die allgemeine Schulpflicht wurde um diese Zeit in Sachsen eingeführt. 1919 wurde nach der Bürgerlichen Revolution in der Weimarer Republik festgelegt, daß dem Adel in Deutschland alle Privilegie entzogen wurden, wegen ihrer Verbrechen im 1. Weltkrieg. Im 2. Weltkrieg wurden auch viele Adlige wieder zu Offizieren ernannt, waren wohl auch bevorzugt wieder auf Offiziersschulen. Der preußische Kronprinz hat eine Mitschuld, daß Hitler an die Macht kam. Der Kronprinz wollte in dem Nazireich wieder eine bedeutende Rolle spielen, nur Hitler, einmal an der Macht, gab dem preußischen Kronprinz keine Rechte. Viele Adlige, wie zum Beispiel der Vater der schwedischen Königin, war

Konsul Hitlers in Brasilien. Der niederländische Kronprnz war sogar in der NSDAP und sicher auch an der Deportation niederländischer Juden in irgendeiner Form beteiligt.

Nach dem Krieg wurden alle Großgrundbesitzer in der sowjetischen Besatzungszone

per Gesetz enteignet. In der Weimarer Republik fand 1926 ein Volksentscheid zur Fürstenenteignung statt (In Österreich waren die Fürsten längst enteignet).

Von Hindenburg wurde dieser Volksentscheid kurzfristig vereitelt, indem dieser festlegte, daß mindestens 50% der Deutschen dem Volksentscheid zustimmen sollten. 97% der Wählenden stimmten für den Volksentscheid, Aber wegen Hitler und seiner NSDAP wurde mit einer massiven antisemitischen Hetze die Bevölkerung vom Urnengang ferngehalten. Das gleiche geschah auch in der Oberpfalz, indem dem Volk gesagt wurde, die Fürstenenteignung sei Sünde und die ostelbischen Junker, wo auch bis 1926 noch Leibeigenschaft und das Gesetz zur ersten Hochzeitsnacht galt, verkündeten, wenn ihre Landarbeiter zur Wahl gehen,

verlieren sie ihre Arbeit. Dieser Hindenburg ernannt später Hitler zum Reichskanzler.

In der Bundesrepublik wurden wegen der 97% wohl deswegen Volksentscheide verboten. Der von Hitler mit massivem Antisemitismus beeinflußte Volksentscheid von 1926 müßte aber von Gesetz wegen, da es ein Verstoß gegen die Menschlichkeit war, zu Gunsten der Benachteiligten des Volksentscheids revidiert werden. Das steht nach wie vor aus.

Die Bundesrepublik erklärte sich aber zum Rechtsnachfolger der Weimarer Republik und dazu gehören auch die Revision solcher unglaublich Rechtsverfahren wie die Fürstenenteignung 1926. Daß der Mord von Stasichef Mielke in der Weimarer Republik nicht verjährt war, wußte man 1990 ja auch.

Was auch zumindest finanziell (erbrechtlich) geanhndet werden muß, sind auch die unglaublichen Morde von Bismarck und dem Kaiser. Diese waren die Verantwortlichen für die Raubmorde/Völkermorde in Namibia und der Südsee.

In die Südsee schickte dieses Mörderpack jedes Jahr eine Kanonenbootexpedition und ließ auf einsamen Insel die Bewohner ermorden. während nach Deutschen Gesetz in Deutschland hart bestraft wurde. Da es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, sind natürlich den Erben der Verantwortlichen Adligen,

insbesonder der Preußischen Kaiserfamilie die Wiedergutmachungszahlungen in Milliardenhöhe in Rechnung zu stellen, je nach Erbberechtigung.

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